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AHO Aktuell - 16.10.2003

EU genehmigt EUR 147 Mio. für Tierseuchenbekämpfung


Brüssel (aho) - Die Europäische Kommission hat ein Finanzpaket zur Bekämpfung
transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) und anderer Tierseuchen im Jahr
2004 in der EU genehmigt. Aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU) werden EUR
92,64 Mio. für die Überwachung und Tilgung von BSE und der Traberkrankheit in den
Mitgliedstaaten und Beitrittsländern bereitgestellt. Außerdem hat die Kommission
Finanzierungsbestimmungen für die Programme zur Tilgung weiterer Tierseuchen wie
Brucellose oder Tollwut und zur Verhütung von Zoonosen im Jahre 2004 angenommen.
Die EU wird aus ihren Mitteln für den Veterinärbereich Zuschüsse in Höhe von EUR
54,29 Mio. für diese Programme in den Mitgliedstaaten und einigen Beitrittsländern
bereitstellen. Die Seuchen, welche Gegenstand der Programme sind, haben
Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder verursachen
schwerwiegende Verluste in der Tierhaltung und stellen deshalb Hemmnisse für den
innergemeinschaftlichen oder internationalen Handel dar.

David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar
kommentierte diese Beschlüsse folgendermaßen: „Testprogramme sind ein wirksames
und wichtiges Mittel, um das Ausmaß von BSE und der Traberkrankheit in der
Europäischen Union festzustellen. Die Einführung der BSE-Pflichttests hat
erwiesen, wie wichtig diese sind – neben den Sicherheitsvorschriften –, um BSE bei
Rindern nachzuweisen und zu verhindern, dass infizierte Tiere in die Futter- und
Lebensmittelkette gelangen. Umfangreiche Tests bei Schafen und Ziegen haben ein
klareres Bild der TSE-Inzidenz bei diesen Tieren ergeben.“
Zu den Seuchentilgungsprogrammen fügte er hinzu: „In der anhaltenden Unterstützung
der Europäischen Union für Seuchentilgungsprogramme spiegelt sich unser Engagement
dafür wider, die Anstrengungen der EU zur Verbesserung des Gesundheitszustands des
EU-Tierbestands fortzusetzen. Dies ist wichtig, um die Tiergesundheit zu schützen,
die wiederum entscheidend für den Schutz der menschlichen Gesundheit sein wird.“

Programme für ein Europa der 25

Gemäß Artikel 32 der Beitrittsakte von 2003 erhalten die neuen Mitgliedstaaten
dieselben Mittel aus den Veterinärfonds wie die alten Mitgliedstaaten. Eine
Mittelbindung zugunsten der betreffenden Programme im Rahmen des Haushaltsplans
2004 kann jedoch erst nach dem endgültigen Beitritt der betreffenden Länder
eingegangen werden.
Tilgungsprogramme werden auf freiwilliger Basis und je nach der epidemiologischen
Situation im betreffenden Land vorgelegt. Einige Beitrittsländer haben ihre Pläne
eingereicht, und diese sind geprüft worden.
Für die TSE-Überwachung und einige Seuchentilgungsprogrammen erhalten einige
Beitrittsländer Finanzhilfen der EU durch andere Finanzinstrumente als den
Veterinärfonds (Programm PHARE); deshalb wurden sie nicht in das Finanzpaket
einbezogen.

TSE-Überwachung und Tilgungsprogramme

Alle mehr als 30 Monate alten Rinder, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind,
alle verendeten und notgeschlachteten Rinder über 24 Monate und alle
Verdachtstiere, ungeachtet ihres Alters, müssen auf BSE getestet werden. In
Mitgliedstaaten mit geringem BSE-Risiko (Schweden) werden gesunde über 30 Monate
alte Schlachttiere Stichprobentests unterzogen. Insgesamt werden im Jahr 2004 etwa
10 Mio. Rinder auf BSE getestet, wobei die Tests von der EU kofinanziert werden.
Darüber hinaus sind seit 2002 Stichprobentests bei über 18 Monate alten
geschlachteten Schafen und Ziegen in den Kategorien gesunder Schlachttiere und
verendeter Tiere obligatorisch. Im letzten Jahr wurden in der EU insgesamt 350.000
Tests bei solchen Tieren durchgeführt.
Ab dem 1. Oktober 2003 gelten neue Bestimmungen für Maßnahmen zur Tilgung der
Traberkrankheit; diese erfordern die Keulung und Genotypisierung von Tieren in
infizierten Herden. Daneben müssen ab dem 1. Januar 2004 Zuchtprogramme zur
Bildung der TSE-Resistenz bei Schafen eingeführt werden. Für diese neuen Maßnahmen
zur Tilgung der Traberkrankheit wurden Mittel in Höhe von EUR 15,67 Mio.
bereitgestellt.
Über die Finanzierung wurde entschieden, nachdem die Mitgliedstaaten und einige
Beitrittsländer der Kommission ihre Überwachungs- und Tilgungsprogramme für 2004
vorgelegt hatten. Die Kommission hat die Programme unter Berücksichtigung der
epidemiologischen Situation und des Gesamtbestands an Rindern, Schafen und Ziegen
bewertet.
Die Kommission hat nun die höchstmöglichen EU-Finanzhilfen für die Programme der
Mitgliedstaaten und Beitrittsländer angenommen. Insgesamt werden für die
TSE-Überwachung und die Tilgung der Traberkrankheit EUR 92,64 Mio. aus dem
EU-Haushalt bereitgestellt.

Programme zur Tilgung von Tierseuchen

Die Kommission muss jedes Jahr ein Verzeichnis von Programmen zur Überwachung und
Tilgung von Tierseuchen und zur Kontrolle von Zoonosen, die für eine
EU-Finanzhilfe in Betracht kommen, sowie die vorgeschlagenen Sätze und Beträge der
Finanzhilfen für jedes einzelne Programm annehmen. Die Kommission hat ein
Verzeichnis mit 68 zur Finanzierung im Jahre 2004 in Betracht kommenden Programmen
zur Tilgung der 10 wichtigsten Tierseuchen in den Mitgliedstaaten und den
Beitrittsländern erstellt. Insgesamt stellt die EU für diese Programme EUR 51,89
Mio. bereit. EUR 29 Mio. werden für die Tilgung der Brucellose aufgewendet (EUR
14,1 Mio. für die Brucellose bei Schafen und Ziegen und EUR 14,9 Mio. für
Rinderbrucellose). Diese Seuche ruft beim Menschen das Maltafieber hervor, und im
Jahre 2001 wurden im EU-Meldesystem 1778 solcher Fälle registriert.
Auch die Rindertuberkulose kann bekanntlich auf den Menschen übertragen werden, so
dass erhebliche Beträge aufgewendet werden müssen, um die verbleibenden Fälle
dieser Seuche zu bekämpfen (EUR 14,4 Mio.). EUR 4,4 Mio. werden für die Bekämpfung
der Tollwut bereitgestellt, eine in hohem Maße tödliche Virusinfektion des
Nervensystems.
Neben den Programmen zur Überwachung und Tilgung von Tierseuchen enthält das
Verzeichnis auch solche zur Verhütung von Zoonosen. Genehmigt wurden EUR 2,4 Mio.
zur Salmonellenbekämpfung in 5 Mitgliedstaaten und 2 Beitrittsländern.

 



 

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