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AHO Aktuell - 14.10.2003

Gesetzentwurf zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten vorgelegt


Berlin (aho) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/1667) zur
Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und
Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen
Nebenprodukten vorgelegt. Das meldet der Pressedienst des Bundestages.
Das Europäische Parlament und der Rat haben den Angaben der Regierung zufolge in
einer Verordnung vom Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den
menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte eine umfassende
gemeinschaftsrechtliche Grundlage geschaffen.
Diese betreffe die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung,
Verarbeitung und Verwendung sowie die Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Zudem
sei das Inverkehrbringen und in bestimmten Sonderfällen die Aus- und Durchfuhr von
tierischen Nebenprodukten und daraus hergestellter Erzeugnisse durch die
Verordnung geregelt worden, heißt es weiter.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf solle die EG-Verordnung in nationales Recht
umgesetzt werden. Hierzu soll das bisherige Tierkörperbeseitigungsgesetz
aufgehoben und durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz ersetzt
werden.
In dem neuen Gesetz sollen unter anderem einige im EG-Recht nicht geregelte
Tatbestände, wie zum Beispiel die Zuständigkeiten oder die zur Beseitigung
Verpflichteten, einheitlich gefasst werden. Zudem lasse die EG-Verordnung den
Mitgliedstaaten Regelungsspielräume, die den nationalen Gegebenheiten entsprechend
genutzt werden sollen, so die Regierung weiter.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen zum
geplanten Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vor. Zudem sieht die
Länderkammer durch die Neuregelung weiteren Anpassungsbedarf bei der
Bioabfallverordnung und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.
Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung einer Reihe von
Änderungsvorschlägen des Bundesrates zu. Auch die Regierung sieht infolge des
neuen Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf der Verordnungsebene noch
vielfachen Änderungsbedarf.
Da hiervon insgesamt zwölf weitere Verordnungen betroffen seien, werde die
Regierung diesem Änderungsbedarf in einer gesonderten Verordnung Rechnung tragen,
die zeitnah zum Inkrafttreten des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
erlassen werden soll.

 



 

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