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AHO Aktuell - 07.10.2003

Überzogenes >>Harmoniebedürfnis<<


Bonn (aho) - Die EU-Kommission hat jetzt in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie
zur Änderung der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften eine generelle
Verschreibungspflicht für den Einsatz von Tierarzneimitteln bei Lebensmittel
liefernden Tieren gefordert. Eine Wahlmöglichkeit für einzelne Mitgliedstaaten,
den rechtlichen Status eines Tierarzneimittels festzulegen, ist in diesem
Vorschlag nicht vorgesehen.

Wie der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) jetzt mitteilt, stößt dieser Ansatz
auf Seiten der Industrie auf heftige Kritik. Da die Verbrauchersicherheit
grundsätzlich durch die Festsetzung einer unbedenklichen Höchstmenge (MRL) und der
Einhaltung der entsprechenden Wartezeit gewährleistet ist, hat die Einstufung, ob
das Produkt vom Tierarzt verschrieben wird oder lediglich apothekenpflichtig ist,
nur nachgeordnete Bedeutung. Vergleiche von Rückstandsdaten belegen laut BfT, dass
trotz unterschiedlicher Vertriebswege in z.B. Deutschland und Großbritannien
ähnlich günstige Rückstandswerte (in beiden Ländern lagen 99,5% der Proben
unterhalb der festgesetzten Rückstandshöchstmengen) gefunden wurden.

Auch würde die im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht festgeschriebene
Nutzen-Risiko-Bewertung – diese regelt die Einstufung als verschreibungs- oder
apothekenpflichtig – außer Kraft gesetzt. Die Durchgängigkeit der
Bewertungskriterien für Arzneimittel wäre damit nicht mehr gegeben. Sinnvoller
erscheint es, gewachsene und bewährte Strukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten
zu erhalten.

So machen es die Nachbarn

In Großbritannien sind rund 50% der Produkte verschreibungspflichtig. Ein weiterer
erheblicher Teil kann direkt vom Landwirt bei lizenzierten Händlern bezogen
werden. In Deutschland sind über 90% der Tierarzneimittel verschreibungspflichtig,
einige Produkte wie Eutersalben, Ektoparasitensprays, Schleim lösende Arzneimittel
und eine Reihe von Pferdeprodukten unterliegen der Apothekenpflicht. Auch in
Frankreich sind Tierarzneimittel überwiegend verschreibungspflichtig. Etwa 20% der
Produkte sind jedoch in eine Positivliste aufgenommen und können im Rahmen einer
Behandlung nach einem ,Plan sanitaire' an den Landwirt abgegeben werden. Dies sind
in erster Linie Impfstoffe, Mastitisprodukte und Antiparasitika. In Italien und
Spanien sind alle Produkte für Lebensmittel liefernde Tiere, in den Niederlanden
dagegen nur ein Teil verschreibungspflichtig. Neben Tierärzten dürfen dort auch
speziell autorisierte Personen, z.B. die Besamungstechniker, bestimmte Produkte
verschreiben, teilt der BfT mit.

 



 

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