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AHO Aktuell - 03.10.2003

Millionenschaden: Zollbeamte und Fleischhändler vor Gericht


Augsburg (aho) - Vor der 10. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts
Augsburg wird seit dem 23. September 2003 gegen zwei Fleischhändler, zwei
Zollbeamte und einen weiteren Beteiligten wegen einer Vielzahl von Fällen
unberechtigter Fleischeinfuhren aus Argentinien, den USA und anderen Ländern in
die Europäische Gemeinschaft verhandelt. Die fünf Angeklagten werden von
zehn Rechtsanwälten verteidigt.

Den Angeklagten wird vorgeworfen in der Zeit zwischen 1993 und 1995 nicht
verkehrsfähiges und veterinärärztlich nicht kontrolliertes Fleisch (Rinderzungen,
Kalbsbries, Rinderkochfleisch, Schweinefleisch, Thymusdrüsen etc.) welches nicht
für die Einfuhr in die Europäische Union zugelassen war unter Fälschung von
Zollpapieren eingeführt und vermarktet zu haben. Die angeklagten Zöllner sollen
unter Verletzung ihrer Dienstpflichten gegen Entgelt die Abfertigung vorgenommen
haben (Tatvorwürfe: Bestechung, Bestechlichkeit, Urkundenfälschung und
Steuerhinterziehung). Der steuerliche Schaden beträgt nach Angaben der
Staatsanwaltschaft etwa 1,5 Millionen Euro.

Für den Prozeß sind 18 Sitzungstage veranschlagt. Das Urteil wird für den
20.11.2003 erwartet.

 



 

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