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AHO Aktuell - 26.09.2003

Bundesrat plädiert für weniger BSE-Tests


Berlin (aho/lme) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag (26.09.03) einen
Verordnungsentwurf und zwei Entschließungen zur BSE-Untersuchungsverordnung
verabschiedet. Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
BSE-Untersuchungsverordnung sieht die ersatzlose Streichung eines Passus in der
BSE-Untersuchungsverordnung vor, wonach bereits alle mehr als 24 Monate alten
Rinder, die in normaler Weise für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden,
auf BSE zu testen sind. Damit wird der Weg frei für die Anwendung der
EG-Verordnung 999/2001, die entsprechende Tests lediglich für Rinder ab einem
Alter von 30 Monaten vorsieht. Hintergrund des Entwurfs ist, dass bisher in
Deutschland kein BSE-Fall bei normal geschlachteten Rindern unter 30 Monaten
festgestellt wurde.
Die Bundesregierung wird in Entschließungen aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass
auf die freiwillige Testung von Tieren unter 24 Monaten zukünftig verzichtet wird,
da diese Verfahren sehr kosten- und verwaltungsintensiv seien, jedoch nicht zu
einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führten, da BSE-Tests bei Tieren in
diesem Alter keine Aussagekraft hätten. Schließlich soll die Bundesregierung das
Risiko der Verunreinigung von Schlachttieren mit infektiösem Material neu
bewerten, um auch hier die weit über europarechtliche Bestimmungen hinausgehenden
nationalen Regelungen einzuschränken.


Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Drucksache 498/03 (Beschluss)
Entschließung des Bundesrates zu einer Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Drucksache 499/03 (Beschluss)



 



 

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