Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 19.09.2003

Rheinland-Pfalz: Impfung der Wildschweine gegen Schweinepest


Mainz (aho) - Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz
werden nach Informationen des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 19. bis 21.
September 2003 zum fünften Mal in diesem Jahr Impfköder ausgelegt und zwar in der
Eifel und in der Pfalz. Die Impfköder werden in den Kreisverwaltungen an Jäger
ausgehändigt, die sie an sogenannten Kirrstellen im Wald auslegen. Der Impfstoff
stellt für Menschen keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife
erinnernden Köder von Menschen nicht berührt werden. Die diesjährige Impfaktion
kostet über zwei Millionen Euro. Die Kosten übernimmt das Land. Die sechste und
letzte Impfung 2003 ist für den 18. und 19. Oktober vorgesehen.

In der Eifel sind die Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld,
Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis,
Trier-Saarburg sowie die Städte Trier und Koblenz einbezogen. In der Pfalz erfolgt
die Auslage in den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach,
Donnersbergkreis, Germersheim, Kusel, Ludwigshafen, Südliche Weinstraße,
Südwestpfalz, in Stadt und Landkreis Kaiserslautern sowie in den Städten Landau,
Neustadt, Pirmasens und Speyer.

Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist bisher sehr erfolgreich
verlaufen. In der Region Eifel waren von Januar bis August 2002 noch 221
Wildschweine mit dem Virus der Schweinepest infiziert gewesen, im gleichen
Zeitraum des Jahres 2003 waren nur noch drei Tiere im gleichen Gebiet Virusträger.
Mehr als 50 Prozent der Schwarzkittel besitzen in dieser Region Antikörper gegen
das Schweinepestvirus und sind gegen eine erneute Erkrankung geschützt.
Ähnliche Erfolge in der Pfalz sind absehbar: Nach nur vier Impfköderauslagen wurde
dort eine Immunisierungsrate von ca. 50 Prozent erreicht. In der Pfalz ist jedes
zweite Wildschwein gegen eine Infektion immun. Weil sich aber das Virus noch eine
Weile unerkannt unter der Impfdecke halten kann, ist es wichtig, dass die
Vorsichtsmaßnahmen für Hausschweinebestände unbedingt eingehalten werden. Verboten
ist die Impfung von Hausschweinen mittels Köder; diese würden dann als
schweinepestverseucht gelten - mit allen Konsequenzen.

Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei den
jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden.


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de