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AHO Aktuell - 16.09.2003

Mecklenburg-Vorpommern: Agrarministerium mahnt Schweinehalter


Schwerin (aho) - Die Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern kommen ihrer
Meldepflicht nur unzureichend nach. "Nur die Hälfte der meldepflichtigen Betriebe
im Land hat bisher seine Verpflichtung gemäß Viehverkersordnung erfüllt", sagt
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Seit dem 31. Dezember 2002 sind
laut EU-Richtlinie Schweinehalter, Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen,
Sammelstellen und Schlachtbetriebe verpflichtet, den Empfang von Schweinen bei der
nationalen Schweinedatenbank zu melden. So soll eine lückenlose Rückverfolgbarkeit
der Tiere gewährleistet werden. "Im Falle einer Seuche können wir so schneller
reagieren", erklärt Minister Backhaus.
Schweinehalter müssen darüber hinaus zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die
Anzahl der an diesem Tag im Bestand vorhandenen Schweine innerhalb von zwei Wochen
nach dem Stichtag melden. Alle dazu erforderlichen Informationen gibt es bei der
Regionalstelle

MQD Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Mecklenburg-Vorpommern mbH (MQD)
Speicherstraße 11
18273 Güstrow
Tel. (03843) 751-0.

Darüber hinaus ist die aid-Informationsbroschüre "Zentrale Datenbank - jetzt auch
für Schweine" kostenlos in der Regionalstelle und den Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich.
Die Nichteinhaltung der Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der
Viehverkehrsverordnung dar und wird von den zuständigen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsämtern geahndet.

 



 

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