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AHO Aktuell - 03.09.2003

Tier-Arzneimittelrecht: Bundesregierung bereitet eigenen Neuentwurf vor


Berlin (aho) - Die Bundesregierung bereite einen eigenen Gesetzentwurf zur
Änderung des Arzneimittelgesetzes vor, bei dem geprüft werde, inwieweit Elemente
des Gesetzentwurfs der Länderkammer aufgegriffen werden können. Das meldet der
Pressedienst des Deutschen Bundestages. Der Bundesrat tritt seit geraumer Zeit in
einem Gesetzentwurf (15/1494) für eine Flexibilisierung der Arzneimittelabgabe an
Tiere ein, wobei sowohl die Belange der Arzneimittelsicherheit als auch des
Verbraucherschutzes gewahrt bleiben sollen.
Nach dem derzeit geltenden Recht darf den Angaben der Länderkammer zufolge der
Tierarzt verschreibungspflichtige Arzneimittel an den Tierhalter nur in der Menge
abgeben, die für eine Behandlungsdauer von sieben beziehungsweise 31 Tagen nach
der Abgabe benötigt werden.
Diese Regelung schränke die Arzneimittelabgabe bei bestimmten
Behandlungskonzepten, wie zum Beispiel Bestandssicherungen, in einem Umfang ein,
der durch fachliche Gesichtspunkte nicht begründet sei. Folge sei, dass eine
praxisgerechte Durchführung bestimmter Behandlungskonzepte vor allem im Bereich
kleinstrukturierter Tierhaltung erheblich erschwert werde, heißt es in der
Begründung.
Der Gesetzentwurf der Länderkammer sieht eine Ausnahmeregelung vor, nach der
Arzneimittel künftig abweichend vom Arzneimittelgesetz nach Maßgabe einer
Rechtsverordnung abgegeben oder verschrieben werden dürfen, wenn der zu
behandelnde Tierbestand in regelmäßigen Abständen durch einen verantwortlichen
Tierarzt betreut wird.
In der Rechtsverordnung sollen nach Ansicht des Bundesrates die an die
tierärztliche Bestandsbetreuung zu stellenden Anforderungen und vom Tierhalter zu
erfüllenden Anforderungen und Verpflichtungen geregelt werden.

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, sie unterstütze das
Ziel, mittels umfassender Bestandssicherungskonzepte den Gesundheitsstatus von
Tierbeständen zu verbessern, um auf diese Weise unter anderem den
Arzneimitteleinsatz zu reduzieren. Sie hält den vorgelegten Gesetzentwurf des
Bundesrates jedoch für zu weit gefasst und damit rechtlich bedenklich. Zudem seien
die vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus fachlicher Sicht zu pauschal formuliert,
meldet der Pressedienst.

 



 

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