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AHO Aktuell - 01.09.2003

Regierung lehnt Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelrechts ab


(ZDS) - Die Bundesregierung lehnt die Gesetzesinitiative des Bundesrates zur
Novelle des Tierarzneimittelrechts ab. In ihrer Gegenäußerung zu dem Entwurf der
Länderkammer, die das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat, macht die
Regierung fachliche und rechtliche Bedenken gegen die Vorlage geltend. Dies gilt
insbesondere für die geforderte Streichung der so genannten
"Sieben-Tage-Regelung". Diese Vorschrift, nach der antibiotikahaltige Arzneimittel
nur für eine Behandlung bis zu sieben Tagen an den Tierhalter abgegeben werden
dürfen, entspreche dem Ziel des Arzneimittelgesetzes, die Sicherheit im Verkehr
mit Arzneimitteln zu gewährleisten, indem der Medikamentenbestand beim Tierhalter
minimiert und durch die enge Bindung der Arzneimittelabgabe an die tierärztliche
Behandlung das Risiko der Antibiotikaresistenzbildung verringert werde.
Ausnahmeregelungen dürften daher nicht pauschal formuliert werden, sondern müssten
enger auf die zur arzneilichen Versorgung von Tieren im Rahmen des anerkanntes
Standes der tierärztlichen Wissenschaft unbedingt erforderlichen Situationen
eingeschränkt werden, heißt es in der Gegenäußerung. Die rechtliche Bedenken
beziehen sich auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Ermächtigung zum Erlass einer
Rechtsverordnung, in der die Anforderungen an die Bestandsbetreuung festgelegt
werden sollen, die nach dem Willen der Länderkammer an die Stelle der
Sieben-Tage-Regelung treten soll. Nach Ansicht der Bundesregierung würde damit die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes überschritten. Die Bundesregierung macht in
ihrer Gegenäußerung zugleich deutlich, dass sie die Zielsetzung des Bundesrates
unterstütze, die Arzneimittelabgabe zu flexibilisieren. Derzeit werde geprüft,
inwieweit die Vorschläge der Länderkammer in einem eigenen Gesetzentwurf der
Regierung berücksichtigt werden könnten.(age)





 



 

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