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AHO Aktuell - 29.08.2003

Neue BTK-Satzung tritt in Kraft


Bonn (aho) - Ab dem 1. September 2003 gilt für die Bundestierärztekammer e. V.
(BTK) eine neue Satzung und ihr Name trägt die neue Unterzeile
„Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierärztekammern“. Das teilte die BTK am Donnerstag
der Presse mit.

Das gibt den geänderten Status der Organisationen wieder, die in der
tierärztlichen Dachorganisation zusammenarbeiten: Die Landestierärztekammern sind
Mitglieder, andere tierärztliche Organisationen sind als so genannte Beobachter
beteiligt.

Weil Tierärztinnen und Tierärzte aller Berufsgruppen in den Landestierärztekammer
organisiert sind, steht die BTK wie bisher für eine bundesweite Vertretung der
Interessen des gesamten tierärztlichen Berufsstandes.

Ergänzend zu Präsidium und Delegiertenversammlung arbeitet die BTK künftig mit
einem zusätzlichen Organ, dem erweiterten Präsidium. Es besteht aus den
Präsidenten/-innen der Landestierärztekammern und dem BTK-Präsidium. Es hat die
Aufgabe, die Angelegenheiten der Mitglieder der BTK zu beraten und zu
koordinieren, insbesondere die Kammerordnungen (z. B. Berufs-,
Weiterbildungsordnungen) zu harmonisieren.
Zwischen den Delegiertenversammlungen berät das Erweiterte Präsidium alle
Angelegenheiten der BTK und erarbeitet Beschlussvorlagen für die
Delegiertenversammlung.

Das Präsidium der BTK setzt sich künftig zusammen aus Präsident/-in, zwei
Vizepräsidenten/-innen und vier Ressortverantwortlichen (Ressorts: praktische
Berufsausübung; öffentliches Veterinärwesen und Verbraucherschutz; Aus-, Fort- und
Weiterbildung, Forschung und Industrie; internationale Angelegenheiten).

Die Herbst-Delegiertenversammlung der BTK am 28./29. November 2003 wird nach den
Regeln der neuen Satzung tagen und ein neues Präsidium wählen. Die Amtszeit des
neuen Präsidiums beginnt am 1. Januar 2004.

Die neue Satzung hat eine bewegte, gut zwei Jahre dauernde Vorgeschichte. Im
August 2001 hatte eine Gutachten festgestellt, dass die Heilberufsgesetze in
sieben der 16 Bundesländer den Kammern einen Zusammenschluss mit anderen
Organisationen als Tierärztekammern verbieten. Um kurzfristig Rechtssicherheit zu
schaffen, beschloss eine außerordentliche Delegiertenversammlung im September 2001
eine neue Satzung, nach der ab 1. Januar 2002 die Tierärztekammern ordentliche,
die Verbände kooptierte Mitglieder der BTK waren.
Die Delegierten beauftragen außerdem eine Satzungskommission damit, eine weiter
gehende Novellierung zu entwerfen. Nach acht Sitzungen der Kommission, drei
Delegiertenversammlungen und einer juristischen Prüfung war schließlich ein
breiter Konsens erreicht und am 9. April 2003 stimmte die
Frühjahrs-Delegiertenversammlung der neuen Satzung einstimmig ohne Enthaltungen
zu.

Nach Eintrag in das Vereinsregister tritt die neue Satzung mit der
Veröffentlichung im Septemberheft des Deutschen Tierärzteblattes in Kraft.

Den Text der neuen Satzung finden Sie hier.


 



 

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