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AHO Aktuell - 20.08.2003

Künast-Ministerium spielt beim TAMNOG auf Zeit


Berlin (aho) - Die am 1. November 2002 in Kraft getretene Novelle des
Tierarzneimittelgesetz weist beträchtliche Mängel auf und ist an vielen Stellen
schlicht nicht praktikabel – sehr zum Unmut von Tierhaltern und Tiermedizinern.
„Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass überfraktionell und umgehend eine
Gesetzesvorlage erarbeitet wird“, so Julia Klöckner, die zuständige
Berichterstatterin der Union für Tiermedizin.
„Die Berichterstatter aller
Fraktionen haben sich auf ein Schreiben geeinigt, das die Brennpunkte
unmissverständlich zur Sprache bringt. Nun hat Renate Künast den eigenen Kollegen
im Agrarausschuss untersagt, diesen Obleutebrief zu unterschreiben. Offenbar liegt
der Ministerin nicht an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Opposition.“

Hier hätte man sich mehr politische Vernunft gewünscht: Schließlich wurde ein
einhelliger Konsens erzielt hinsichtlich der prekären Punkte, die dringend einer
Revision bedürfen. Leitgedanke des im vergangenen Jahr beschlossenen
Tierarzneimittelgesetzes (TAMNOG) war es, im Sinne eines effektiven Tier- und
Verbraucherschutzes die Menge der verabreichten Tierarzneimittel auf ein
erforderliches Mindestmaß zu reduzieren. Diesem Ziel sehen sich die Verfasser des
Schreibens auch heute noch verpflichtet. Doch in der täglichen Praxisanwendung des
derzeit gültigen
TAMNOG offenbarten sich elementare Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Dies wurde
überdeutlich bei einer vom Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft organisierten öffentlichen Anhörung. „Die Aussagen der
Sachverständigen machten uns klar, dass die derzeit geltenden Regelungen ein hohes
Maß an Missverständlichkeit und Praxisferne in sich bergen“, resümiert Julia
Klöckner. „Die Folgen sind Rechtsunsicherheit sowie kaum zumutbare Mehrbelastungen
für Tierärzte wie -halter. Die Zeit drängt: Wir müssen umgehend gemeinsam – mit
Regierung, Parlament und den Ländern – zu einer Lösung gelangen.“ Unter anderem
wird gefordert:

- Die in § 56 a AMG festgelegte Sieben-Tage-Regelung geht an den täglichen
Bedürfnissen vorbei. Keine starre Frist wird der Vielfalt der Tiererkrankungen
gerecht. Für eine einfache, aber effiziente Überwachung wird die Einführung von
tierärztlichen Behandlungsplänen empfohlen.

- Die fünfstufige Umwidmungskaskade für lebensmittelliefernde Tiere ist durch die
auf EU-Ebene gültige dreistufige zu ersetzen.

- Generell erscheint es unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes notwendig, eine
klare Grenzziehung zwischen lebensmittelliefernden Tieren und reinen
Gesellschafts- und Sporttieren vorzunehmen.

- Über den Verbleib von eventuellen Restmengen, sei es beim Tierarzt oder beim
Tierhalter, sollte ein einfaches Überwachungs- und Kontrollinstrumentarium
installiert werden.

Der Obleutebrief, in welchem das Ministerium um Formulierungshilfe für ein neues
Gesetz gebeten wurde, hat die Opposition noch vor der Sommerpause des Bundestags
unterschrieben – doch bis heute wurde dieser Brief nicht abgesandt und blieb auf
den Schreibtischen der SPD bzw. der Grünen liegen. Der Grund? Wahrscheinlich
möchte Renate Künast den zentralen Punkt ändern: die so genannte
Sieben-Tage-Regelung (Abgabebeschränkung auf sieben Tage von systemisch wirkenden
Antibiotika), die sich als unsinnig, willkürlich und nicht praktikabel
herausgestellt hat. So sind ihre rotgrünen Kollegen im Agrarausschuss angehalten,
den überfraktionellen Brief mit Bitte um Formulierungshilfe zu einer
Gesetzesänderung nicht zu unterschreiben.

Es käme einer Farce gleich, wenn nun plötzlich ein Regierungsentwurf auf dem Tisch
liegt, der nicht die Überarbeitung der Sieben-Tage-Regelung berücksichtigt, auf
die sogar schon der Bundesrat hingewiesen hat. „Mit solch einem Fädenziehen aus
dem Hintergrund ist niemandem geholfen“, moniert Julia Klöckner. „Denn so wird die
Chance verspielt, einverständlich mit der Opposition und den Ländern zu einer
schnellen Lösung zu kommen, die der Sache dient und nicht irgendwelche
Macht-Spielchen im Auge hat.“ Schließlich hat sich im Rahmen der Anhörung deutlich
herauskristallisiert, worauf die Gesetzesänderung abzielen soll. „Die Union nimmt
die Anhörung ernst“, unterstreicht Klöckner, „ebenso die berechtigten Anliegen der
Tierärzte und Tierhalter. Wir werden nicht untätig zusehen, wie das
Künast-Ministerium Flickschusterei betreibt!“

 



 

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