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AHO Aktuell - 19.08.2003

Einsatz von Speiseresten im QS-System weiterhin möglich


Bonn (aho) - Die Übergangsregelung für die Verfütterung von
Speiseresten im QS-System wird ausgesetzt. Für zugelassene
landwirtschaftliche QS-Betriebe, die derzeit Speisereste verfüttern, bedeutet
dies, dass sie über den bisher gesetzten Stichtag 29.8.2003 hinaus
Speisereste einsetzen dürfen. Das teilt die „QS Qualität und Sicherheit
GmbH“ mit.

Betreiber von Speiseresteverarbeitungsanlagen müssen analog den
allgemeinen Bestimmungen für Einzelfuttermittelhersteller ab dem 1.9.2003
mindestens eine QS-Anerkennung vorweisen, wenn sie weiterhin an Landwirte
im QS-System liefern.
Parallel dazu wird eine wissenschaftliche Studie durchgeführt werden, in der
eine Risikobewertung für den Einsatz von Speiseresten vorgenommen wird.
Darin geht es vor allem um die Analyse der Risikofaktoren, die Definition der
sog. „kritischen Kontrollpunkte“ entsprechend dem HACCP-Konzept und um
die Aufstellung eines Kontrollplans. Aufbauend auf dieser Studie wird dann die
zukünftige Regelung definiert für Betriebe, die Speisereste einsetzen, und zwar
sowohl für bestehende QS-Betriebe als auch für neue Betriebe, die sich am
QS-System beteiligen wollen.
Diese Regelung zum Einsatz von Speiseresten wird terminlich gekoppelt mit
einer möglichen befristeten Zulassung für ausländische Ware, bei deren
Produktion tierische Fette verfüttert werden. Beide Regelungen sind befristet
bis zum 31.12.2005.
Hintergrund ist die geplante Akzeptanz ausländischer Audits für die Lieferung
ins QS-System. Wie in dem beigefügten Positionspapier erläutert, wird QS in
bilateralen Verträgen mit den verschiedenen Lieferländern die Anforderungen
festschreiben, die an Ware oder Tiere gestellt werden. Dabei sind Aspekte, die
die Sicherheit von Lebensmitteln berühren, für QS unabdingbar. Auf Basis
einer gleichwertigen Prüfsystematik sollen weitere programmspezifische
Faktoren definiert werden.
Durch diese Anerkennung der Audits wird der Weg für die Lieferung von
Fleisch aus dem Ausland geebnet, so dass die Nachfrage sowohl der Schlacht-
als auch der Verarbeitungsbetriebe und des Lebensmitteleinzelhandels gedeckt
werden kann.
Diese Regelungen wurden von der Gesellschafterversammlung der QS Qualität
und Sicherheit GmbH am 18.8.2003 einstimmig beschlossen.

 



 

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