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AHO Aktuell - 12.08.2003

EU-Verordnung: Keine Tiertransporte bei großer Hitze


München (aho) - Die tropischen Temperaturen in weiten Teilen Europas strapazieren
die Gesundheit nicht nur von Menschen, sondern auch von Tieren. Besonders die
Tiere in aufgeheizten Transportfahrzeugen leiden erheblich unter der Hitze. Der
bayerische Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner wies deshalb heute in München
darauf hin, dass EU-Recht die Temperaturen begrenzt, die in Transportfahrzeugen
während der Fahrt herrschen dürfen. Sinner: "Transportfahrzeuge , in denen Tiere
mehr als acht Stunden lang befördert werden, müssen mit einem Belüftungssystem
ausgestattet sein, das sicherstellt, dass die Temperatur im Fahrzeuginneren 30° C
nicht überschreitet, wobei eine Toleranzmarge von 5° C zulässig ist. Dies schreibt
die EU-Verordnung 411 aus dem Jahre 1998 vor. Wird dieser Wert überschritten, ist
ein Transport nicht mehr zulässig. Deshalb appelliere ich an die
Transportunternehmen, Transporte möglichst in die kühleren Tageszeiten oder in die
Nachtstunden zu verlegen."

Sinner betonte, dass schon bei der veterinärrechtlichen Abfertigung der Transporte
besonderes Augenmerk auch auf die für die Dauer des Transportes voraussichtlich
herrschende Temperatur gerichtet werde. Sinner: "Unsere Amtstierärzte achten
darauf, dass die Transportunternehmen ihre Routen so planen, dass möglichst auf
die ganze Strecke die kühlen Tageszeiten oder Nachtstunden genutzt werden."

 



 

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