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AHO Aktuell - 22.07.2003

EU-Rat und Parlament verbieten Antibiotika als Wachstumsförderer


Brüssel (aho) - David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz,
hat die heute im Rat „Landwirtschaft“ erfolgte Verabschiedung einer EU-Verordnung
zur Überwachung der Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen begrüßt. Mit der
neuen Verordnung werden die Kontrollen aller Arten von Zusatzstoffen in der
Tierernährung verschärft, vor allem aber werden damit die Maßnahmen der EU mit dem
Ziel, die Verwendung von Antibiotika als Wachstumsförderer einzustellen,
abgeschlossen. Die Verschärfung der Vorschriften über die Sicherheit von
Futtermitteln zählt zu den Grundsteinen der EU-Strategie im Bereich der
Lebensmittelsicherheit. Das Verbot der Verwendung von Antibiotika als
Wachstumsförderer in Futtermitteln ist auch hinsichtlich der Bemühungen zur
Bekämpfung der Antibiotika-Resistenz von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung
wird noch dieses Jahr in Kraft treten, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht ist.

Aus für Antibiotika als Wachstumsförderer in Futtermitteln

Die EU hat bereits in der Humanmedizin verwendete Antibiotika als Zusatzstoffe in
Futtermitteln verboten. Mit der neuen Verordnung wird dieses Verbot um vier
Arzneimittel ergänzt. Es handelt sich dabei um:

- Monensin-Natrium
- Salinomycin-Natrium
- Avilamycin
- Flavophospholipol

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU hat die stufenweise Einstellung der
Verwendung jeglicher Antibiotika als Wachstumsförderer bei gleichzeitiger
Gewährleistung der Tiergesundheit empfohlen.
Dies ist Teil der im Juni 2001 beschlossenen Gemeinschaftsstrategie zur
Bekämpfung der durch Resistenz gegen antimikrobielle Mittel gegebenen Bedrohung
der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze.

Nach einer Untersuchung des Europäischen Dachverbands für Tiergesundheit (FEDESA)
wurden 1999 4.700 Tonnen (35%) sämtlicher in der Europäischen Union verwendeten
Antibiotika an Nutztiere verabreicht, 8.500 Tonnen (65%) an Menschen. Bei den
Tieren wurden 3.900 Tonnen (das sind 29% der insgesamt verwendeten Menge) zur
Behandlung von Krankheiten gegeben, 786 Tonnen (6% der insgesamt verwendeten
Menge) wurden hingegen in der Tierernährung als Wachstumsförderer eingesetzt. Die
Erhebung schätzt, dass die Menge der als Wachstumsförderer verwendeten Antibiotika
seit 1997 um 50% zurückgegangen ist; damals wurden etwa 1.600 Tonnen als
Futtermittelzusatzstoffe verabreicht.

Hintergrund: Ein neues Sicherheitskonzept für Futtermittelzusatzstoffe

Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung wurde am 25. März 2002 vorgelegt Die
Aktualisierung von EU-Vorschriften über Futtermittelzusatzstoffe zählt zu den
vorrangigen Maßnahmen, die im Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit
dargelegt wurden. Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine von Kommissar
Byrne bei seiner Antrittsrede vor dem Europäischen Parlament im September 1999
speziell versprochenen Maßnahme. Mit der neuen Verordnung werden die Bestimmungen
über die Sicherheitsbewertung und die Marktzulassung von Futtermittelzusatzstoffen
verschärft und gestrafft.
Gemäß der neuen Verordnung können nur Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, verwendet
oder verarbeitet werden, die ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Die
Zulassung bezieht sich auf bestimmte Tierarten und eine höchstzulässige Dosis.
Neue Zulassungen für Zusatzstoffe werden nur noch für zehn Jahre erteilt. Firmen,
die nach geltenden Vorschriften zugelassene Futtermittelzusatzstoffe in Verkehr
bringen, müssen innerhalb der nächsten sieben Jahre eine Neubewertung und
Neuzulassung ihrer Produkte beantragen. Nach den neuen Bestimmungen müssen die
Unternehmen nachweisen, dass der Zusatzstoff positive Wirkungen auf das Tier
(Wirksamkeit) hat und dass für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die
Umwelt keine Gefahr besteht (Sicherheit). Zuständig für die Durchführung dieser
Bewertungen wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) sein.
Die Verordnung betrifft alle Arten von Zusatzstoffen, nicht nur Antibiotika als
Wachstumsförderer. Diese Stoffe werden in fünf große Kategorien unterteilt:

- technologische Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsstoffe)
- sensorische Zusatzstoffe (z.B. Aromen, Farbstoffe)
- ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (z.B. Vitamine)
- zootechnische Zusatzstoffe (z.B. Darmflorasanierungsmittel, nichtmikrobielle
Wachstumsförderer)
- Kokzidiostatika (Zusatzstoffe zur Verhütung von Geflügelkrankheiten)

Darüber hinaus sollen für einige Zusatzstoffe Rückstandshöchstwerte (MRL)
festgesetzt werden, sofern sich dies als erforderlich erweist. Ein System zur
Überwachung nach dem Inverkehrbringen sowie eine regelmäßige Testung von
Lebensmitteln sollen - wie bereits üblich - garantieren, dass die Werte
eingehalten werden.
Für Kokzidiostatika - Futtermittelzusatzstoffe zur Behandlung von Infektionen bei
Geflügel - sollen, sofern sie aus Antibiotika gewonnen werden, strengere
Vorschriften gelten: Innerhalb von vier Jahren muss eine erneute Bewertung
beantragt werden, und die MRL werden so gewählt, dass Risiken für die Gesundheit
vermieden werden.
Wie bereits übliche Praxis, müssen Futtermittelzusatzstoffe deutlich etikettiert
werden.

Wichtige Rolle der EBLS im Bewertungsverfahren

Im Rahmen des durch die Verordnung festgelegten Verfahrens für die Zulassung neuer
Futtermittelzusatzstoffe wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EBLS) die von der Industrie eingereichten Anträge beurteilen. Anhand von
Rückstandsuntersuchungen wird die Behörde Höchstwerte für Rückstände (MRL)
vorschlagen, die in dem Rechtsakt zur Zulassung des Futtermittelzusatzstoffes
festgelegt werden, damit eine angemessene Überwachung der Auswirkungen des
Zusatzstoffs auf die menschliche Gesundheit möglich ist.
Erfüllt der Zusatzstoff die Sicherheitsanforderungen und sonstigen Erfordernisse,
schlägt die Kommission innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des EBLS-Gutachtens
einen Verordnungsentwurf vor, mit dem der Zusatzstoff für 10 Jahre zugelassen wird
und der Höchstwerte für Rückstände des Wirkstoffs festsetzt. Alle Zulassungen
können jeweils um 10 Jahre verlängert werden; der entsprechende Antrag muss
spätestens ein Jahr vor Ablauf der Zulassung bei der EBLS gestellt werden.
Unternehmen, die gegenwärtig Futtermittelzusatzstoffe in den Verkehr bringen,
welche bereits nach den alten Vorschriften zugelassen wurden, haben dies der EBLS
mitzuteilen.
Die EBLS wird diese Informationen über die derzeit geltenden Zulassungen prüfen
und die Kommission unterrichten. Trotzdem müssen die Firmen innerhalb von sieben
Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung oder ein Jahr vor Auslaufen der
bestehenden Zulassung einen Antrag auf Neubewertung und Neuzulassung stellen.
Zulassungen für bestimmte Kategorien werden an einen Zulassungsinhaber geknüpft,
der für die Durchführung eines Überwachungsplans nach dem Inverkehrbringen
zuständig ist. Der Zulassungsinhaber muss der Behörde etwaige neue Informationen
über die Sicherheit des Erzeugnisses mitteilen.

 



 

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