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AHO Aktuell - 16.07.2003

Gericht: Rinderhaltungsverbot nicht zu beanstanden


Overledingen / Leer (aho) - Ein vom Veterinäramt des Landkreises Leer durch eine
Sofortverfügung verhängtes Rinderhaltungsverbot gegenüber einem Milchbauern aus
dem Oberledingerland wurde jetzt vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im
Ergebnis bestätigt. Der betroffene Landwirt hat sich damit erfolglos in einem
Eilverfahren darum bemüht, die so genannte aufschiebende Wirkung seiner Klage
wieder herzustellen. Das bedeutet, dass er auch bis zur Gerichtsentscheidung im
Hauptverfahren, also während des laufenden Rechtsverfahrens, keine Rinder halten
darf.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat damit ebenso wie schon das
Verwaltungsgericht in Oldenburg sowohl die von der Kreisbehörde genannten Gründe
für ein Rinderhaltungsverbot als auch die Notwendigkeit der sofortigen Vollziehung
anerkannt. Damit wird ausdrücklich bestätigt, dass ohne die sofortige Untersagung
der Rinderhaltung die ernsthafte Gefahr bestanden hätte, dass den Tieren weiterhin
erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden wären. Die vom Landwirt
vorgetragenen Argumente, er selbst sei gar nicht verantwortlicher Tierhalter
gewesen, wurden vom Gericht nicht anerkannt. Der Bauer wird sich voraussichtlich
auch in Leer vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm
unter anderem Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor.

 



 

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