Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 16.07.2003

EU: Radikale Überarbeitung der Tiertransportvorschriften


Brüssel (aho) - Die Europäische Kommission hat heute einen Verordnungsvorschlag
über den Transport von Tieren angenommen, der die Tiertransportvorschriften in
Europa radikal umkrempeln wird. Um die Umsetzung zu verbessern, identifiziert die
Verordnung die gesamte Kette aller am Tiertransport Beteiligten und für die
einzelnen Schritte Verantwortlichen und führt wirksame Umsetzungsinstrumente wie
beispielsweise die Kontrolle mittels des Tachographen ein. Darüber hinaus werden
die Regeln für Transporte von mehr als 9 Stunden einschließlich Inlandstransporte
parallel zu anderen EU-Rechtsvorschriften über die Höchstlenkzeiten von Fahrern
deutlich verschärft. Die vorgeschlagene Verordnung erkennt an, dass der meiste
Stress bei Tieren während des Ver- und Entladens auftritt und führt daher
Vorschriften für die Zeiten vor und nach dem Transport, z.B. in Schlachthöfen oder
Häfen ein. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, Leitlinien für die gute
Transportpraxis zu erstellen. Derzeit machen Langstreckentransporte nur etwa 10%
(17,5 Mio.) der Tiertransporte in Europa aus.
David Byrne, als Kommissionsmitglied zuständig für Gesundheit und
Verbraucherschutz, sagte "Ich bin optimistisch, dass diese radikale Überarbeitung
der Regeln für Tiertransporte in Europa bald in Kraft treten kann. Ich glaube sie
bietet kurz- bis mittelfristig die besten Werkzeuge für wirklich Verbesserungen im
Tierschutzbereich. Meine Hauptziele sind es, den Stress, den die Tiere erleiden
müssen, auf ein Minimum zu reduzieren und sicherzustellen, dass sie so schnell wie
möglich an ihrem Bestimmungsort ankommen. Wichtig ist, dass die Verordnung
definieren wird, wer für was wann verantwortlich ist, was entscheidend zur
Einhaltung der Regeln in vollem Umfang beitragen wird."
Die Verordnung wird dem Ministerrat nach Konsultation des Europäischen Parlaments
zur Annahme vorgelegt. Es wird damit gerechnet, dass sie bis Ende 2005 in Kraft
treten kann.

Was wird sich mit der neuen Verordnung ändern ?

Transportdauer - weniger Stress für Tiere beim Transport

Heute - Langstreckentransporte:


- Sehr junge Tiere (die noch gesäugt werden): 9 h + 1 h Pause (Tränken) + 9 h
- Schweine: 24 h (ständiger Zugang zu einer Tränkvorrichtung)
- Pferde: 24 h, Tränken alle 8 h
- Rinder, Schafe und Ziegen: 14 h +1 Stunde Pause (Tränken) + 14 h.

Diese Abfolgen können wiederholt werden, wenn die Tiere an einem zugelassenen
Aufenthaltsort entladen, gefüttert und getränkt werden und dort eine Ruhephase von
mindestens 24 h haben.

In Zukunft - Langstreckentransporte:

Alle Tierarten: maximal 9 Stunden Transport + mindestens 12 Stunden Pause. Diese
Abfolge kann wiederholt werden. Aufenthaltsorte sind nicht länger erforderlich,
die Tiere verbleiben im Fahrzeug.

Kein Transport von sehr jungen oder trächtigen Tieren

Heute:


Transportverbot für neugeborene Tiere, bei denen der Nabel noch nicht komplett
verheilt ist. Keine Spezifikationen für die unterschiedlichen Tierarten.

In Zukunft:

- Verbot von Transporten von mehr als 100 km für Jungtiere (Ferkel jünger als 4
Wochen / Lämmer jünger als eine Woche / Kälber jünger als 2 Wochen / Pferde jünger
als 4 Monate (nur bei Langstreckentransporten))
- Transportverbot für weibliche Tiere eine Woche nach der Geburt und vor der
Geburt (10% der geschätzten Trächtigkeitsdauer).

Bessere Ausrüstung für bessere Bedingungen

Heute - Langstreckentransporte:


Unterteilung des Transportraums, Zugang zu den Tieren, jedoch keine geringere
Besatzdichte bei Langstreckentransporten

In Zukunft - Langstreckentransporte:

- Spezifische Temperatur je nach Tierart (mit Temperaturkontrollsystem,
Datenerfassung, Warnsystem im Führerhaus)
- Ständiger Zugang zu einer Tränkvorrichtung
- Mehr Platz je nach Tierart und Dauer des Transports z.B. 40% mehr für Schweine,
16% mehr für Rinder, 32% mehr für Schafe
- Verbot des Anbindens von Tieren (Tiere können sich frei bewegen oder hinlegen,
genaue Definitionen des Begriffs Platz ermöglichen bessere Umsetzung)
- Bessere Bedingungen auf Seeschiffen (z.B. Neigung der Rampen,
Tränkvorrichtungen, Zulassungssystem).

Verbesserte Bedingungen für Pferde

Heute:


Mindestplatzanforderungen.

In Zukunft:

- Größere Platzanforderungen für Kurzstreckentransporte
- Einzelverschläge/-boxen für Langstreckentransporte
- ständiger Zugang zu Heu.

Verordnung statt Richtlinie - besseres Umsetzungsinstrument

Heute:


Richtlinie (einzelstaatliche Auslegung in gewissem Umfang möglich).

In Zukunft:

Verordnung (Harmonisierung in allen Mitgliedstaaten gewährleistet).

Was ist ein Langstreckentransport?

Heute:


Mehr als 8h mit besonders ausgestatteten Lkw.

In Zukunft:

9h (auf der Grundlage der für den Fahrer geltenden Sozialgesetzgebung, daher
leicht umsetzbar). Der Fahrer muss nach 9 Stunden Fahrt eine Ruhezeit von 12
Stunden einlegen. Die Länge der Fahrt wird definiert als der gesamte
Transportvorgang vom Ausgangs- zum Endbestimmungsort, einschließlich
Zwischenhalten.

Wer ist verantwortlich?

Heute:


Verkehrsbetreiber und Transportunternehmen (Firmen).

In Zukunft:

Wie zuvor, jedoch auch Händler (Auftraggeber) und Fahrer, sowie "Halter" (Personal
an Sammelstellen, auf Märkten und in Schlachthöfen sowie Landwirte).

Bessere Umsetzung

Heute:


Umsetzung über den Transportplan (der jedoch nur verpflichtend ist bei
grenzüberschreitenden Transporten von mehr als 8h).

In Zukunft :

- Umsetzung über das Fahrtenbuch bei Transporten von mehr als 9 Stunden, auch ohne
Grenzüberschreitung. Unterschriften aller Beteiligten, Transportbericht am Ende
des Transports
- über den Tachographen – wirksames Instrument, unmöglich Daten zu ändern
- eine Person hat für den gesamten Transport verantwortlich zu zeichnen.

Mehr persönliche Verantwortung im Fall von Verstößen gegen die Vorschriften

Heute:


Aussetzung/Entzug der Zulassung des Transportunternehmens usw.

In Zukunft:

- Zusätzliche Kontrollen bei Verstößen
- ebenfalls Aussetzung/Entzug der Fahrerqualifikation und der Zulassung des
Transportmittels
- Transitverbot für das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
- Anforderungen an die Schulung des Personals, das für das Wohlergehen der Tiere
zuständig ist.

Zulassung: Verbesserte Standards zur vereinfachten Umsetzung

Heute:


Zulassung über die Registrierung des Transportunternehmens.

In Zukunft:

- verschärfte Registrierungsvorschriften, harmonisiertes Format (Europäische
Datenbank)
- Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Notfallpläne für
Transportunternehmen
- Verpflichtung der Transportunternehmen eine Kopie der Zulassung mit zu führen
- Zulassung von Fahrzeugen für Langstreckentransporte (9h) auf 5 Jahre begrenzt;
ebenfalls für Seeschiffe (Seeschiffe müssen außerdem über eine besondere
Ausrüstung verfügen)
- verpflichtende Schulung für Fahrer und Personal, das Tiere auf Viehmärkten
hantiert.

Neue Verpflichtungen bei Zwischenstops (Sammelstellen, Märkte usw.)

Heute:


Keine Verpflichtungen bei Märkten / Sammelstellen / Häfen.

In Zukunft:

Klare Verantwortung des "Halters" (neu eingeführter Begriff), Tierschutzregeln
anzuwenden und deren Einhaltung zu kontrollieren. Betreiber von Sammelstellen
müssen sicherstellen, dass das Personal geschult ist.

Follow-up nach dem Transport: ein wichtiger Teil der Vorschriften

Heute:


- Transportplan wird kontrolliert (nur wenn Transport länger als 8h und
grenzüberschreitend)
- begrenzte Informationen.

In Zukunft:

Umfassendes Fahrtenbuch für Langstreckentransporte/9h (z.B. am Bestimmungsort
müssen Kontrollen durchgeführt und ein Bericht über den Zustand der Tiere erstellt
werden, einschließlich Angabe der Anzahl der Tiere, die tot oder in schlechtem
Zustand ankommen).


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de