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AHO Aktuell - 11.07.2003

Bundesrat votiert für Änderung des Arzneimittelgesetzes


München / Berlin (aho) - Nachdem bereits im Juni der Agrarausschuss des
Bundesrates einem bayerischen Gesetzesantrag zugestimmt hatte, mit dem bei der
Arzneimittelabgabe eine Flexibilisierung gegenüber der bestehenden starren
Fristenregelung erreicht werden soll, hat sich heute auch das Plenum für die
bayerische Lösung ausgesprochen. Bayerns Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner
begrüßte die Entscheidung als richtigen Schritt. Sinner: "Mit der Neuregelung soll
bei der medizinischen Versorgung landwirtschaftlicher Nutztiere künftig
praxisgerechter auf die jeweilige Situation vor Ort eingegangen werden als mit den
bisherigen starren Abgabefristen. Bei der Anwendung von Tierarzneimitteln hat
neben den medizinischen Notwendigkeiten und der Praktikabilität der
Verbraucherschutz hohe Priorität. Eine qualifizierte tierärztliche
Bestandsbetreuung im arzneimittelrechtlichen Sinn ist der Weg, bei im Vergleich zu
den bisherigen Regelungen gleich hohen Standards für den Verbraucherschutz den
modernen Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft weit besser gerecht zu
werden."

Nach dem bayerischen Konzept dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die
eine Wartezeit festgelegt ist, weiterhin grundsätzlich nur für eine
Behandlungsdauer von sieben Tagen abgegeben werden. Wird ein Bestand aber
regelmäßig von einem verantwortlichen Tierarzt begutachtet, kann dieser abweichend
davon Arzneimittel abgeben. Eine Rechtsverordnung soll strenge Anforderungen an
diese Bestandsbetreuung stellen. So etwa soll der Grundsatz gelten, dass pro
Produktionsrichtung nur eine Tierarztpraxis für die Bestandsbetreuung
verantwortlich sein soll. Zudem sollen Dokumentationspflichten festgelegt werden.


 



 

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