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AHO Aktuell - 04.07.2003

EU einig bei GVO-Kennzeichnung: Was bedeutet das?


Frankfurt (lme/aho) - Am 2. Juli hat das Europäische Parlament in Straßburg
den Weg für Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebens- und
Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzensorten frei gemacht. Auch
der Umgang mit in der EU nicht zugelassenen GVOs ist vorerst geregelt. Nicht
durchsetzen konnten sich die Umweltverbände mit ihrer Forderung, Produkte
von Tieren der Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen, die GVO-Futter bekamen.
Weiterhin ungeklärt bleibt die Haftungsfrage. Hier sieht die EU-Kommission
die Nationalstaaten in der Verantwortung. Die neuen Verordnungen werden
voraussichtlich am Jahresende in Kraft treten. Lesen Sie einen
Hintergrundbericht zum Thema von Oliver Rautenberg.



 



 

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