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AHO Aktuell - 28.06.2003

Tierarzneimittelrecht auf europäischer Niveau bringen


Tierarzneimittelrecht umfassend neu regeln +++ auf europäisches Niveau
bringen +++ Wildwuchs beschneiden +++>/b>

Berlin/Mayen (aho)- "Es besteht dringender Handlungsbedarf, die verunglückte
11. AMG-Novelle muss vom Tisch!" Das war einhellige Meinung aller Anwesenden
bei der Anhörung zur Praxistauglichkeit der Rechtsnovelle des
Arzneimittelgesetzes (AMG)am 25. Juni im Deutschen Bundestag in Berlin.
Rasch war für alle Teilnehmer nach den Beiträgen der Experten am Hearing
klar: die 11. AMG-Novelle enthält eine Vielzahl von sachlichen und
fachlichen Fehlern. Eine gesundheitliche Betreuung von Gesellschaftstieren
oder Sporttieren und Tieren in der Landwirtschaft nach dem aktuellen
Kenntnisstand der veterinärmedizinischen Wissenschaft ist derzeit nicht
möglich.

Drei Wege aus dem Dilemma wurden diskutiert: eine Schadensbegrenzung auf dem
Verordnungsweg, ein eigenes Tierarzneimittelgesetz und eine 12. AMG-Novelle.
Dabei kristallisierte sich schnell heraus, dass eine umfassende
Überarbeitung der Arzneimittelgesetztes notwendig ist. Diese soll dann in
einer 12. Novelle umgesetzt soll. Insbesondere sollen deutsche Sonderwege,
wie sie derzeit z.B. bei der sogenannten Umwidmungskaskade beschritten
werden, beseitigt und auf europäisches Niveau gebracht werden. "Hier hat die
jetzt gültige Regelung "Therapielücken" aufgerissen, die nicht mehr
verantwortbar seien", so der Vizepräsident der Landestierärztekammer
Rheinland-Pfalz, Dr. Rainer Schneichel, der als Sachverständiger zu dem
Agrarausschuss geladen war.

Durch europakonforme Regelungen soll auch die ordentliche Versorgung von
Klein - und Heimtieren sowie Pferden gewährleistet werden. Ebenfalls soll
das Problem "7-Tage-Regelung" für die Verordnung von Tierarzneimitteln
überarbeitet und endlich durch eine praxistaugliche Lösung ersetzt werden.
"Interfraktionelle Erheiterung" löste die jetzt bestehende weitgehende
Beschränkung beim Abfüllen und Mischen, z.B. im Kleintierbereich, aus. Auch
hier soll der Regelungswildwuchs drastisch beschnitten werden.

Die praxisfremd angelegten Neuregelungen, so sind sich die Politiker aller
Fraktionen in vielen wesentlichen Punkten einig, ist weder für Tierärzte
noch Tierbesitzer umsetzbar. "Es müssten jetzt alle Bestimmungen des AMG und
der Bestandsbuchverordnung unter Einbeziehung des tierärztlichen
Sachverstandes einer Überarbeitung unterzogen werden."

"Die übereinstimmende, interfraktionelle Einigkeit sollte im Interesse von
Verbraucherschutz und Tierschutz auch in den Ländern mitgetragen werden", so
der Ausblick von Rainer Schneichel.


Pressemitteilung der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz


 



 

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