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AHO Aktuell - 26.06.2003

Ostendorff: Tierarzneimittelrecht praxisgerecht gestalten


Berlin (aho) - Anlässlich der Anhörung zu Erfahrungen bei der Anwendung des
Tierarzneimittelrechts im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft erklärt der Abgeordnete der Grünen Friedrich Ostendorff,
Obmann im Ausschuss:

Das Ziel der 11. Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle, den Einsatz von
Tierarzneimitteln im Interesse des Verbraucherschutzes transparenter zu
gestalten und zu reduzieren, ist in der Anhörung des Verbraucherausschusses
durch die anwesenden Experten deutlich bestätigt worden.
Die Anhörung diente der Auswertung der bisherigen praktischen Erfahrungen
mit der 11. Novelle des AMG vom November 2002. Dabei zeigte sich, dass es an
einigen Punkten Änderungsbedarf gibt, um das Gesetz für die Anwender besser
handhabbar zu gestalten.

Kritik gab es in erster Linie an der so genannten Sieben-Tage-Regelung, die
in der Praxis immer wieder zu Problemen führt. Diese Regelung, ist zwar vom
Ansatz her sinnvoll, weise jedoch angesichts der heterogenen Struktur der
Landwirtschaft in Deutschland Mängel auf, so Prof. Blaha von der
Tierärztlichen Hochschule Hannover. Alternativ schlug er eine regelmäßige,
verbindliche und kontrollierbare Bestandsbetreuung nach streng definierten
Kriterien vor.
Diese Einschätzung wurde seitens der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft (AbL) bestätigt. Der AbL Vertreter Günther Völker betonte,
dass eine wirkungsvolle Bestandsbetreuung die Tiergesundheit verbessern
könne und so der beste Weg zur Reduktion des Arzneimitteleinsatzes sei. Eine
solche Bestandsbetreuung sei zu kombinieren mit einer erweiterten
Abgabefrist von 30 Tagen.

Weiter wurde ein anwenderfreundlicheres Verfahren zur Umwidmung von
Arzneimitteln (so genannte Umwidmungskaskaden) gefordert.

Die 11. AMG-Novelle muss nun an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst
werden, ohne dabei das Gesetz insgesamt in Frage zu stellen. Die
Leidtragenden wären Tierärzte und Bauern, die unter der Rechtsunsicherheit
zu leiden hätten.
Wir begrüßen daher, dass alle Fraktionen ihre Bereitschaft zu einer
sachorientierten Anpassung der 11. AMG-Novelle bekundet haben.


 



 

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