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AHO Aktuell - 26.06.2003

Anhörung bestätigt Reformnotwendigkeit bei Tierarzneimittelgesetz


Zur Anhörung im Verbraucherschutzausschuss zum Tierarzneimittelgesetz
erklärt der agrar- und ernährungspolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael GOLDMANN:

Die Anhörung im Verbraucherausschuss hat den dringenden Reformbedarf des
Tierarzneimittelgesetzes unterstrichen. Das Tierarzneimittelgesetz muss in
wesentlichen Punkten korrigiert werden: Die praxisferne 7-Tage-Regelung, die
über das EU-Recht hinausgehende therapiefeindliche Umwidmungskaskade und das
Entstehen von Therapienotständen schaden dem Tierschutz und sind
verbraucherschutzfeindlich.
Tierschutz und Verbraucherschutz, sowie gute tierärztliche Praxis erfordern
eine Grundkorrektur des Gesetzes und lassen sich nicht durch
Detailregelungen wie integrierte Bestandsbetreuung (§ 56 AMG) erreichen.

Die 7-Tage-Regelung geht eindeutig zu Lasten der landwirtschaftlichen
Betriebe. Durch diese praxisferne Regelung bleiben Tiergesundheitsmanagement
und Tiergesundheitsvorsorge auf der Strecke. Zu allem Überfluss entstehen
zusätzliche Kosten für fachlich nicht erfordliche Tierarztbesuche. Notwendig
und praxisgerecht ist die Ausdehnung des Handlungsspielraumes für
tierärztliche Behandlungen im Rahmen vertraglich geregelter
Bestandsbetreuungen. Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt in diesem
Zusammenhang eine Überprüfung der Bestandsbuch-Verordnung. Die Möglichkeit
mit einem Kombibeleg den bürokratischen Aufwand deutlich einzuschränken,
ohne dass die Qualität der Dokumentation leidet, muss genutzt werden.


 



 

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