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AHO Aktuell - 24.06.2003

Neues Tierarzneimittelgesetz muss her


(ZDS) - In einer Pressemitteilung vom 20.06.2003 kritisiert die
Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner zuständige Berichterstatterin
der CDU im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die
Novelle des Tierarzneimittelgesetzes vom 11. November 2002.
Notwendig wurde die Novellierung, um eine bessere Kontrolle und höhere
Sicherheit im Umgang mit Tierarzneimitteln zu erreichen. Konkrete
Zielsetzungen des neuen Gesetzes waren die nachhaltige Reduzierung des
Einsatzes von Tierarzneimitteln, vor allem von Antibiotika, ein vorbeugender
Verbraucherschutz sowie die Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten der
Vertriebswege.
"Die Hoffnungen, die mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz verbunden worden
sind, wurden leider nicht erfüllt", bedauert Julia Klöckner.
Im Gegenteil. Die gesetzlichen Hürden wurden so praxisfremd angelegt, dass
ein verantwortungsbewusster Tierarzt und Tierhalter zwangsläufig mit einem
Bein in der Illegalität stehe. Das Gesetz sei mittlerweile sogar als
verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft worden.
Als besonders kritisch sieht die Bundestagsabgeordnete die sog.
Sieben-Tage-Regelung. Diese Fristsetzung sei willkürlich und erschwere die
optimale Versorgung landwirtschaftlicher Nutztiere. Die vorgeschriebene,
umfangreiche Dokumentation durch Tierarzt und Tierhalter gehe zu Lasten
einer optimalen Betreuung und Beratung. Der zeitliche Mehraufwand pro Besuch
betrage 5 - 30 Minuten. Eine flächendeckende medizinische Versorgung werde
dadurch in Frage gestellt.
Landwirte und Tierärzte gingen in aller Regel verantwortungsvoll miteinander
und mit den ihnen anvertrauten Tieren um. Ziel müsse es sein, dieses
Vertrauen zu stärken und nicht zu schwächen.
Im Grundsatz müssten jetzt alle tierarzneimittelrechtlichen Bestimmungen des
AMG einer Neubewertung unterzogen werden. In einem Treffen der sogenannten
B-Länder, also der unionsgeführten, habe man sich auf dieses Ergebnis
geeinigt. In einer von ihr initierten Expertenanhörung im Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am 25. Juni hätten die
betroffenen Gruppen jetzt Gelegenheit, Stellung zum AMG zu beziehen. Vor der
Novellierung des Gesetzes sei die umfassende Kritik aus der Praxis nicht
ausreichend gewürdigt worden.


 



 

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