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AHO Aktuell - 24.06.2003

Agrarausschuss des Bundesrates will >>Bestandsbetreuung<<


München (aho) - Als wichtigen Schritt hin zu einem praxisorientierten
Tierarzneimittelrecht hat Bayerns Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner
die Entscheidung des Agrarausschusses des Bundesrates vom Montag begrüßt,
der dem bayerischen Gesetzesantrag zur Einführung einer tierärztlichen
Bestandsbetreuung im arzneimittelrechtlichen Sinn mit breiter Mehrheit
zugestimmt hat. Mit der Bestandsbetreuung soll ermöglicht werden, bei der
medizinischen Versorgung landwirtschaftlicher Nutztiere künftig
praxisgerechter auf die jeweilige Krankheitssituation eingehen zu können,
als dies mit den bisherigen starren Abgabefristen möglich ist. Sinner: "Bei
der Anwendung von Tierarzneimitteln ist neben den medizinischen
Notwendigkeiten und der Praktikabilität der Verbraucherschutz unbedingt zu
beachten. Hier bietet eine qualifizierte, im Arzneimittelrecht verankerte
Bestandsbetreuung einen Weg, der im Vergleich zu den bisherigen Regelungen
gleich hohe Standards beim Verbraucherschutz bietet, den modernen
Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft aber weit besser Rechnung
trägt." Das Konzept Bayerns sieht vor, dass verschreibungspflichtige
Arzneimittel, für die eine Wartezeit festgelegt ist, weiterhin grundsätzlich
nur für eine Behandlungsdauer von sieben Tagen abgegeben werden dürfen. Wird
ein Bestand hingegen regelmäßig von einem verantwortlichen Tierarzt betreut,
kann dieser davon abweichend Arzneimittel abgeben. In einer Rechtsverordnung
sollen an die Bestandsbetreuung strenge Anforderungen gestellt werden, so
etwa der Grundsatz, dass nur ein Tierarzt pro Produktionsrichtung für die
Bestandsbetreuung verantwortlich sein soll, sowie festgelegte
Dokumentationspflichten. Den bayerischen Vorschlägen für diese Anforderungen
stimmte der Agrarausschuss ebenfalls zu.


 



 

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