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AHO Aktuell - 18.06.2003

Kormoranverordnung zur Diskussion gestellt


Hannover (aho) - Das niedersächsische Kabinett hat am Dienstag (17.06.03) den
Entwurf der neuen Kormoranverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Im Kern
sieht der Entwurf vor, zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden
und zum Schutz der heimischen Tierwelt Abschüsse von Kormoranen auf
Binnengewässern, an denen ein Fischereirecht besteht, allgemein zuzulassen.
Bisherige Abwehrmaßnahmen, die im Einzelfall beantragt werden mussten, hatten sich
lediglich auf Teichwirtschaften beschränkt. Weiter trifft die Verordnung
Regelungen über Schonzeiten, für Schutzgebiete und zum Kreis der Jagdberechtigten.
Es ist geplant, die Geltungsdauer auf vier Jahre zu beschränken. In diesem
Zeitraum soll die Verordnung auf Effizienz und Praxistauglichkeit überprüft
werden.

 



 

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