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AHO Aktuell - 16.06.2003

Geflügelpest: Erste Lockerung der Beschränkungen in den Niederlanden


Brüssel (aho) - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit hat am Freitag den 13.06.03 vereinbart, ab 18. Juni die Ausfuhr von
lebendem Geflügel und Bruteiern aus bestimmten Regionen der Niederlande wieder
zuzulassen, sofern keine weiteren Krankheits- oder Verdachtsfälle festgestellt
werden. Für die fünf Provinzen mit Überwachungszonen bleiben die Beschränkungen
indessen weiter bestehen. Keine weiteren Beschlüsse wurden für Belgien und
Deutschland gefasst.

Niederlande

Seit Ausbruch der Geflügelpestepidemie in den Niederlanden am 28. Februar 2003
dürfen lebendes Geflügel, Bruteier sowie frische, unverarbeitete Gülle und
Einstreu aus der Geflügelhaltung nicht mehr in andere Mitgliedstaaten oder
Drittländer ausgeführt werden. Außerdem gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein
Transportverbot für lebendes Geflügel und Bruteier innerhalb der Niederlande. Die
Ausnahmen betreffen Eintagsküken, Junglegehennen und Geflügel, das zur
unverzüglichen Schlachtung bestimmt ist.
Da in den Niederländen seit Anfang Mai keine neuen Krankheitsfälle nachgewiesen
wurden, stimmte der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit am Freitag einstimmig einem Vorschlag der Europäischen Kommission
zu, diese Beschränkungen ab dem 18. Juni nur noch für bestimmte Provinzen der
Niederlande aufrechtzuerhalten: Flevoland, Gelderland, Limburg, Noord-Brabant und
Utrecht.

Belgien und Deutschland

Wie auf der Ausschusssitzung vom 28. Mai vereinbart, sind die in den Provinzen
Antwerpen und Limburg geltenden Beschränkungen am 11. Juni ausgelaufen. Jetzt
gelten sie nur noch für die Überwachungszonen (10 km im Umkreis von
Seuchenherden). In Deutschland bleiben die Beschränkungen bis zum 24. Juni für den
westlich des Rheins gelegenen Teil Nordrhein-Westfalens bestehen. Ab 25. Juni
werden sie nur noch für die Überwachungszone gelten, die im Umkreis des einzigen
Seuchenherds Deutschlands eingerichtet wurde.


 



 

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