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AHO Aktuell - 12.06.2003

Verbesserte EU-Richtlinie zur Bekämpfung von MKS-Ausbrüchen


Brüssel (aho) - Der Rat der Landwirtschaftsminister erreichte heute eine
politische Einigung auf überarbeitete und verbesserte Vorschriften für
EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS). MKS
ist für die menschliche Gesundheit nicht gefährlich, allerdings haben Ausbrüche
dieser hochansteckenden Viruserkrankung in Nutztierbeständen außerordentliche
wirtschaftliche und psycho-soziale Folgen für die ländliche Wirtschaft und die
gesamte Volkswirtschaft in der EU. Die geänderte Richtlinie beschreibt im
Einzelnen Maßnahmen zur schnellen Bekämpfung und Ausrottung der Seuche und sie
legt Verfahren für die Wiedererlangung des Gesundheitsstatus „MKS-frei ohne
Impfung“ fest, der von entscheidender Bedeutung für den Handel ist. Neben
Bekämpfungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur Sicherstellung einer hohen Bereitschaft
zur Seuchenbekämpfung vorgesehen. Die Kommission erhält eine Schlüsselrolle bei
der Reaktion auf einen Ausbruch, in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten.
David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar,
begrüßte die Einigung und sprach der griechischen Präsidentschaft seine
Glückwünsche aus; er bemerkte anschließend: „Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche
in einzelnen Mitgliedstaaten wirken sich, wie wir im Jahre 2001 gesehen haben, auf
die gesamte EU aus. Die neuen Vorschriften sollen helfen, den Status „MKS-frei“,
der von entscheidender Bedeutung für den Handel mit Tieren und tierischen
Erzeugnissen ist, zu bewahren oder nach einem Ausbruch schnellstmöglich wieder zu
erlangen. Die Notimpfung rückt in der Reihe der Bekämpfungsmaßnahmen auf einen der
vorderen Plätze; bislang war sie nur letztes Mittel. Mit dieser Einigung haben wir
eine echte Reform vor uns.”
Dem Entwurf der neuen Rechtsvorschrift hat die breite Unterstützung von Seiten des
Europäischen Parlaments, des Europäischen Ausschuss der Regionen und des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und berücksichtigt die Lektionen
aus dem Ausbruch von 2001

Notimpfung als frühe Reaktion im Falle eines Ausbruchs

Die Einzelheiten des Entwurfs reichen von der Meldung von Verdachtsfällen bis zu
sämtlichen Maßnahmen, die hinsichtlich der Tiere und tierischen Erzeugnisse
während eines Ausbruchs zu ergreifen sind, bis der seuchen- und infektionsfreie
Status wieder erreicht ist. Vorgesehen ist ein hoher Bereitschaftsstand,
insbesondere eine Notfallplanung und Impfbanken, und der Entwurf deckt auch die
Möglichkeit von Infektionen bei Wildtieren ab.
Da man es mit einer sorgfältig erwogenen Reform zu tun hat und nicht mit einer
Revolution, wird vom 1992 erlassenen Verbot der prophylaktischen Impfung nicht
abgewichen, aber das Schwergewicht der Bekämpfungsmaßnahmen wird verlagert, indem
man die Notimpfung stärker in den Vordergrund der Strategie rückt.
Abgestützt wird dieser Ansatz durch geänderte Regelungen für den internationalen
Handel und Labortests, mit denen zwischen geimpften und infizierten Herden
unterschieden werden kann. Dies erlaubt einen sehr viel flexibleren Einsatz von
Impfungen, allerdings immer in Verbindung mit einer schnellen Tötung und
unschädlichen Beseitigung von infizierten oder kontaminierten Tieren empfänglicher
Arten.

Weitere neue Elemente

Vor der Bestätigung eines Ausbruchs werden veterinärmedizinische Dienste
ermächtigt, Sperrzonen einzurichten und ein befristetes Verbringungsverbot für
größere Gebiete betroffener Mitgliedstaaten zu verhängen.
Der Entwurf sieht auch die „Regionalisierung“ vor, also die Begrenzung von
Einschränkungen auf die von einem Ausbruch betroffenen Regionen eines
Mitgliedstaates. Ihr kommt besondere Bedeutung in den Fällen zu, in denen eine
Notimpfung durchgeführt worden ist. Geimpfte Tiere, die aus Herden stammen, die
auf Infektionen untersucht worden sind, können, nachdem sie den Status „MKS-frei“
wieder erlangt haben, in dem betreffenden Mitgliedstaat transportiert werden, sie
dürfen jedoch nicht in andere Mitgliedstaaten verkauft werden. Es werden
detaillierte Regeln festgelegt für das Inverkehrbringen von Produkten wie Milch
und Fleisch von Tieren, die aus Sperrzonen stammen, sowie von geimpften Tieren.
Diese Produkte sind für den Menschen ungefährlich; Beschränkungen ihrer
Vermarktung werden auf das Mindestmaß begrenzt, das erforderlich ist, um eine
mögliche Verbreitung von Viren zu verhindern; dies geschieht in erster Linie durch
eine angemessene Behandlung oder durch spezifische Produktionsbedingungen.
Der Richtlinienentwurf beschreibt die Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen
Ausbruch. Die wichtigsten neuen Elemente sind:

- Es werden Vorschriften für Diagnoseeinrichtungen eingeführt, insbesondere ein
Gemeinschaftsreferenzlaboratorium sowie eine Bank für Diagnosereagenzien,
Testausrüstungen usw.
- Es werden detaillierte Vorschriften festgelegt für die Verwaltung der
europäischen Antigenbank und für den Zugang zu dieser Bank für die Mitgliedstaaten
und – soweit erforderlich – für Drittländer; weiter sind spezifische Regeln
festgelegt für die vertrauliche Behandlung von Informationen über Mengen und
Stämme der in der Bank gelagerten Antigene.

Schwerpunkt ist die Erstellung von Notfallplänen, einschließlich der Ausarbeitung
eines „Worst-Case“-Szenarios; Notfallpläne sind aufgrund der Ergebnisse von
Alarmübungen regelmäßig zu aktualisieren.

 



 

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