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AHO Aktuell - 12.06.2003

AGES: Kein Nifursol in Putenfutter


Wien (aho) – Um sich einen Überblick über die am Markt befindlichen
österreichischen Geflügel-Futtermittel zu schaffen, hat die Österreichische
Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit 40 Futtermittelproben (das sind
fast alle legal am Markt erhältlichen Futtermittel) analysiert (HPLC-MS) und bis
zum heutigen Tag keine Belastungen mit Nifursol festgestellt. Mit der Verordnung
1756/2002 vom 23. September 2002 darf der Futtermittelzusatz "Nifursol" seit 31.
März 2003 keinem Puten- und Hühnerfuttermittel mehr beigemengt werden.

Nifursol war als einziger Zusatzstoff in der Futtermittelverordnung gegen die
Schwarzkopfkrankheit von Puten und Hühnern zugelassen. Diese Krankheit wird durch
Einzeller, sogenannte Histomonaden, verursacht, welche durch Wildtiereintrag, zum
Beispiel Spatzen, in das Futter von freigehaltenen Puten und Hühnern gelangen.
Dieser Einzeller löst bei den befallenen Tieren infektiöse Gelbsucht, Durchfall
und Kreislauferkrankungen aus. Abgesehen vom Leid der Tiere verursacht dieser
Erreger "Histomonas meleagridis" starken wirtschaftlichen Schaden.

Der Wirkstoff Nifursol, der zur Gruppe der Aromatischen Nitroverbindungen gehört,
wurde jedoch inzwischen von der EU als krebserregend eingestuft. Aus diesem Grund
wurde der Bescheid erlassen, dass dieses Mittel dem Futter nicht mehr beigegeben
werden darf.

Das Ministerium für Gesundheit und Frauen hat bereits am 12. Mai 2003 auf
Empfehlung der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
(AGES) ein österreichweites Monitoring von Truthahnfleisch und Knochen veranlasst.
Die Landeshauptmänner der Bundesländer wurden aufgefordert über Ihre
Lebensmittelaufsichtsorgane Proben von Puten (nur vollständige Tiere) aus
Lebensmittelmärkten zu ziehen. Die noch bis zum Sommer 2003 in die Laboratorien
einlangenden Proben, werden hier laufend untersucht. Bis zum heutigen Tag wurden
hier keine Beanstandungen festgestellt.

Die von der AGES auf diese Weise erhobenen Daten sind vor allem im Hinblick auf
die - durch die Gründung und Zusammenführung der AGES entstandene - in breiter
wissenschaftlicher Zusammenarbeit durchgeführte Risikobewertung von Nutzen. In
diesem Fall wurde die Mögliche Rückstandsproblematik eines inzwischen verbotenen
Futtermittelzusatzstoffes von den Bereichen Landwirtschaft (Futtermittel),
Veterinär (Analyse von Tierarzneimittelrückständen) sowie Lebensmitteluntersuchung
(zuständige Laboratorien) gemeinsam beraten und ein Fahrplan festgelegt.

Auf der Basis dieser Daten kann dann, im Falle des Auffindens von doch einer
positiven Probe, was im Fall der missbräuchlichen Anwendung des Präparates auch
vorkommen kann, nicht automatisch von einer Gefährdung durch sämtliche am Markt
erhältliche Geflügelprodukte ausgegangen werden. Hier kann dann auch durch die
AGES das Neuland eines "tatsachennäheren" Krisenmanagements für Österreich
betreten werden, indem dann die Rückverfolgung der Herkunft eines einzelnen
Geflügelproduktes im Vordergrund steht und nicht sämtliche am Markt befindliche
Produkte automatisch am Pranger stehen.

Im Falle einer solchen Beanstandung, das heißt bei einem Verstoß gegen die
Futtermittelverordnung, wird die AGES natürlich die entsprechenden Behörden
informieren, welche dann als nächste verantwortliche Instanz ein gerichtliches
Verfahren einleiten.


 



 

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