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AHO Aktuell - 11.06.2003

Bayern: Ermittlungen gegen Tierärzte und Landwirte eingestellt


München (aho) - Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat sämtliche
Ermittlungsverfahren gegen Tierärzte des Tiergesundheitsdienstes und dessen
Geschäftsführer wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetzes
eingestellt. Dies teilte Justizminister Dr. Manfred Weiß heute in München mit.

In insgesamt 59 Verfahren lag den ehemals Beschuldigten zur Last, Tierarzneimittel
an Landwirte auf Vorrat oder ohne vorangegangene Bestandskontrolle des jeweiligen
Tierbestandes abgegeben zu haben. Die allermeisten dieser Verfahren wurden
eingestellt, weil sich der ursprüngliche Verdacht nicht bestätigt hatte. Soweit
einzelne Tierärzte teilweise Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes verletzt
hatten, konnte wegen geringer Schuld von der Verfolgung abgesehen werden. Nur in
einem Fall erfolgte die Einstellung des Verfahrens bei ebenfalls geringer Schuld
gegen Zahlung einer Geldauflage.

Der in 7 weiteren Ermittlungsverfahren erhobene Vorwurf, die betroffenen Tierärzte
hätten zwei in der Bundesrepublik nicht zugelassene Hormone zum Einsatz gebracht,
bestätigte sich zwar in objektiver Hinsicht. Den ehemals Beschuldigten konnte
jedoch kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, da sie die betreffenden
Hormone nur im Rahmen wissenschaftlicher Versuche zum Einsatz brachten und dies
gemäß einer bundeseinheitlichen Praxis bis Anfang 2001 fachlich akzeptiert worden
war.

Auch soweit 11 Tierärzten und dem Geschäftsführer des Tiergesundheitsdienstes zur
Last lag, durch Errichtung und Durchführung einer internen
Arzneimittelvertriebsstruktur gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben,
traf die Beschuldigten kein persönlicher Schuldvorwurf, da die geführten
tierärztlichen Hausapotheken im Rahmen von veterinärärztlichen Kontrollen als
nicht beanstandungswürdig erachtet worden waren.

Die Ermittlungen gegen den Tiergesundheitsdienst waren Anfang 2001 eingeleitet
worden. Anlass waren konkrete Hinweise aus bereits laufenden Ermittlungsverfahren
gegen zahlreiche Tierärzte wegen des sogenannten Schweinemastskandals sowie
weitere beigezogene Unterlagen von Fachbehörden. Im Zusammenhang mit dem
Schweinemastskandal war auch gegen insgesamt 371 Landwirte in Bayern ermittelt
worden. Soweit bayerische Staatsanwaltschaften zuständig waren, sind diese
Verfahren zwischenzeitlich ebenfalls sämtlich eingestellt. Teilweise ließ sich ein
strafbares Verhalten nicht nachweisen, teilweise wurde von der Verfolgung wegen
geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse abgesehen. In insgesamt 87
Fällen wurden die Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Im Zuge
der Ermittlungen gegen den Tiergesundheitsdienst wurden gegen Landwirte keine
Verfahren eingeleitet.

Lesen Sie auch den AHO-Hintergrundbericht: Schweinemastskandal: »Where is
the beef?«
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