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AHO Aktuell - 04.06.2003

Kreis Viersen: Geflügel darf wieder nach draußen


Viersen (aho) - Wie das Veterinäramt des Kreises Viersen mitteilt, hat das
Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen die Verordnung zum Schutz gegen die
Geflügelpest vom 9. April 2003 aufgehoben. Somit entfällt mit sofortiger Wirkung
die Pflicht, Geflügel im Stall zu halten. Ab sofort darf Geflügel nun auch im
Kreis Viersen wieder im Freien gehalten werden. Die vorzeitige Aufhebung des
Verbots der Freiland- oder Auslaufhaltung wurde erforderlich, da sich einige
Stallhaltungen wegen der Hitze der letzten Tage zum Tierschutzproblem
entwickelten. Die Auflage, Geflügel nur mit Genehmigung der Veterinärbehörde zu
transportieren, bleibt jedoch noch bestehen.

 



 

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