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AHO Aktuell - 29.05.2003

Restriktionen in Sachen Geflügelpest erleichtert


Soest (aho) - Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes der Soester
Kreisverwaltung teilt mit, daß der Ständige Veterinärausschuss der EU anläßlich
der Sitzung vom Mittwoch den 28.05.2003 die Restriktionen in Sachen Geflügelpest
erleichtert hat.

Weil keine weiteren Fälle nach dem am 13. Mai 2003 in einem Betrieb im rheinischen
Kreis Viersen bestätigten Ausbruch der Geflügelpest aufgetreten sind, haben die
Brüsseler Veterinäre beschlossen, im rechtsrheinischen NRW-Gebiet, und damit auch
im Kreis Soest, den Transport von Eintagsküken, Junghennen und Aufzuchtsgeflügel
innerhalb Deutschlands wieder zuzulassen, auch wenn in den Ställen des
Bestimmungsbetriebes noch anderes Geflügel vorhanden ist. Diese Regelung gilt bis
zum 2. Juni, 24 Uhr. Voraussetzung ist eine Genehmigung des zuständigen
Veterinäramts. Sämtliche Maßnahmen im rechtsrheinischen Gebiet werden am 3. Juni,
0 Uhr, aufgehoben.

Vor allem ostwestfälische Geflügelhalter, mit ihren Beständen weit vom Rheinland
entfernt, hatten gegen die landesweite Ausdehnung der Restriktionen protestiert.
In vielen Ställen war es eng geworden, weil das Transportverbot von Junghennen den
Handelskreislauf unterbrochen hatte. Neben den wirtschaftlichen Schäden hatte das
auch zu erheblichen Tierschutzproblemen in den Geflügelställen geführt.



 



 

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