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AHO Aktuell - 28.05.2003

Apotheker muß wegen Betruges vor Gericht


Koblenz (aho) - Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat laut einer Pressemitteilung
Anklage wegen gemeinschaftlichen Betruges gegen einen 47-jährigen Apotheker aus
Neuwied und einen 59-jährigen Kunden des Apothekers, ebenfalls aus Neuwied, zum
Schöffengericht bei dem Amtsgericht Neuwied erhoben.

Mit der Anklageschrift wird den beiden Tatverdächtigen zur Last gelegt, von Mai
2000 bis Juni 2001 hochdotierte Medikamente, die dem 59-Jährigen nach einer
Herztransplantation verordnet worden waren, gegenüber der sozialhilfe -und damit
leistungspflichtigen- Kreisverwaltung Neuwied abgerechnet zu haben, obwohl die
Medikamente nur zu einem geringfügigen Teil der abgerechneten Menge an den
59-Jährigen abgegeben worden waren. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die
Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Kreisverwaltung Neuwied die abgerechnete
Medikamentenmenge in vollem Umfange bezahlt hat. Insgesamt soll ihr durch das
Vorgehen der Tatverdächtigen ein Schaden von über 190.000,00 EUR entstanden sein.
Die beiden Tatverdächtigen haben die gegen sie erhobenen Vorwürfe im wesentlichen
eingeräumt. Gegen den Apotheker besteht Haftbefehl, der gegen Auflagen außer
Vollzug gesetzt worden ist.


 



 

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