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AHO Aktuell - 27.05.2003

Geflügelpest: Vorsichtiger Optimismus


Bonn (aho) - Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) teilt
heute mit:

Auch heute werden keine neuen Verdachtsfälle mehr aus Belgien, den Niederlanden
und Deutschland mehr gemeldet. In Belgien und den Niederlanden werden die
Restriktionsmaßnahmen gebietsweise deshalb schon dort erleichtert, wo es die
aktuelle Seuchenlage ermöglicht. So kann in Belgien ab heute - bis auf
Schlachtereien in den Provinzen Antwerpem und Limburg - wieder Geflügel aus
Deutschalnd - ausgenommen NRW - geschlachtet werden.

In den Niederlanden laufen die Bemühungen weiter, die Regierung davon zu
überzeugen, neben den beiden bereits angewiesenen Schlachtereien, noch weitere
Schlachtbetriebe zu Schlachtung von Hähnchen aus Deutschland auszuweisen.

ZDG und der Landesverband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) haben
über Bundes- und Landesregierung erneut auf die ernste Lage für die Mastbetriebe
in Deutschland und insbesondere in Niedersachsen hingewiesen, die für
niederländische Schlachtbetriebe eingestallt haben.

Für diese Betriebe werden jetzt umgehend Schlachttermine in den Niederlanden
benötigt und zwar auch in Schlachtereien, die überhaupt technisch in der Lage
sind, schwerere Tiere zu schlachten. Die entstandenen Probleme werden durch die
warme Witterung noch verstärkt. Hier kann aber nur ein schnelles und
entschlossenes Handeln der niederländischen Regierung noch Abhilfe schaffen.

In NRW richten sich große Hoffnungen auf die Entscheidung des Ständigen
Veterinärausschusses in Brüssel. Man hofft auf Grund der aktuellen Seuchenlage,
dass wesentliche Erleichterungen der von der EU festgelegten Restriktionen für NRW
beschlossen werden.

Verbringen von Schlachtgeflügel aus Deutschland nach Belgien

Der belgische Veterinärdienst hat der Bundesregierung bezüglich der
Verbringungsmöglichkeit von Schlachtgeflügel aus Deutschland (ausgenommen
Nordrhein-Westfalen), insbesondere Niedersachsen, mitgeteilt, dass von belgischer
Seite dazu keine Bedenken bestehen sofern sichergestellt ist, dass die
Herkunftsbestände nicht in Nordrhein-Westfalen gelegen sind und sie für einen
Schlachtbetrieb bestimmt sind, der außerhalb der Provinzen Antwerpen und Limburg
gelegen ist.




 



 

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