Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 23.05.2003

Erste Schlussfolgerungen aus Dioxinfall in Niemegk


Potsdam (aho) - Im April wurde in Trockenfutter, das aus dem Trockenwerk Niemegk
stammt, ein erhöhter Dioxinwert festgestellt. Daraufhin wurden soweit noch
vorhandene Futtermittel vorläufig gesperrt. Die Dioxinbelastung ist, so auch
weiterhin der Kenntnisstand von Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD),
"nicht durch Leichtsinn oder gar Vorsatz - beispielsweise durch das Mitverbrennen
verbotener Materialien - entstanden."
Im Rahmen einer routinemäßigen Futtermittelkontrolle wurden am 27. Februar 2003 in
einem brandenburgischen Landwirtschaftsbetrieb in einer Probe Trockengrün erhöhte
Dioxingehalte durch das Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz und
Landwirtschaft festgestellt. Der zulässige Grenzwert wurde dabei fast um das
Siebenfache überschritten.
Sofort nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wurde der Betrieb gesperrt und
eine Restmenge von rund 600 Kilogramm Trockenfutter sichergestellt.
Bei der Rückverfolgung der Futterlieferung ergab sich als Quelle der belasteten
Ware die Erzeuger- und Vertriebs-GmbH - Trockenwerk Niemegk. In diesem Unternehmen
wurden unverzüglich alle Vertriebswege ermittelt, um den Verbleib aller nach dem
14. August 2002 hergestellten Futtermittel zu ermitteln
Danach wurden umgehend die betroffenen europäischen Länder, Bundesländer sowie das
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ermährung und Landwirtschaft durch mein
Haus unterrichtet.
Seit dem 16. April sind alle Lieferbeziehungen nun weitestgehend aufgeklärt. Durch
die für die Futtermittelüberwachung in den jeweiligen Ländern zuständigen Behörden
wurden die unter Verdacht stehenden Futtermittel gesperrt und beprobt.
Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass seit diesem Termin eine
Verfütterung von möglicherweise belasteten Futtermitteln aus Brandenburg nicht
mehr stattfinden konnte.
Gegenwärtig liegen für die in Brandenburger Unternehmen gesperrten Futtermittel 46
Analysenergebnisse vor; davon überschreiten 25 den gesetzlich festgesetzten
Dioxinhöchstwerte von 0,75 Nanogramm je Kilogramm Trockenfutter.
Auf Grundlage der Laborergebnisse werden bei einer Unterschreitung des genannten
Wertes die Futtermittel entsperrt und zur Verwendung freigegeben. In allen anderen
Fällen werden die belasteten Futtermittel vom Hersteller zurückgenommen und
beseitigt.
Zur Ursachenermittlung wurden außer den 46 Futtermitteluntersuchungen auch
zahlreiche Analysen der Verbrennungsrückstände des Trockenwerkes Belzig
vorgenommen. Dabei wurden weder in der Asche noch in der Schlacke Rückstände
gefunden, die auf einen nicht bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage hindeuten.
In dieser Anlage wird als Energieträger ausschließlich Steinkohle - so wie es im
Genehmigungsbescheid vorgeschrieben ist eingesetzt.
Als wahrscheinliche Quelle für die Dioxinbelastung wird gegenwärtig der
Verbrennungsprozess in Verbindung mit der direkten Trocknung, bei der die
Futtermittel mit den Rauchgasen in direkten Kontakt gelangen, angesehen. In
zahlreichen Gesprächen, die mit dem Anlagenbetreiber, Mitarbeitern aus dem Labor
sowie Verbrennungsexperten geführt wurden, hat sich diese Theorie als glaubhaft
sowie fachlich überzeugend erwiesen. In den nächsten Tagen und Wochen werden auch
auf Bundesebene ähnliche Fachdiskussionen stattfinden müssen, um endgültig die
Ursache für die Dioxinbelastung zu finden.
Sollte sich die Vermutung bestätigen, dass die Unsicherheit im Verfahren begründet
ist, sieht Birthler zwei Möglichkeiten, um künftig derartige Probleme zu
vermeiden: Umstellung des Energieträgers; das heißt Übergang von der Steinkohle zu
Erdgas oder Veränderung der Trocknungstechnologie; das heißt Verzicht auf die
direkte Trocknung.
Die Änderungen würden alle Trocknungswerke in der Bundesrepublik betreffen, die
mit einer derartigen Technologie betrieben werden. Die erforderlichen Maßnahmen
könnten entweder im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung der
Anlagenbetreiber oder durch eine gesetzliche Änderung auf Bundesebene
herbeigeführt werden.
Birthler: "Ich bin mir durchaus bewusst, dass beide Maßnahmen mit erheblichen
Investitionen seitens der Anlagenbetreiber verbunden sind. Andererseits sehe ich
aber auch keine andere Lösung, um durch sichere Futtermittel die Erzeugung
gesundheitlich unbedenklicher Lebensmittel im Sinne des Verbraucherschutzes zu
garantieren."



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de