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AHO Aktuell - 21.05.2003

Hähnchenmastanlage Stedum ist rechtmäßig


Braunschweig (aho) - Die Bezirksregierung Braunschweig hat den von einer
Umweltorganisation erhobenen Widerspruch gegen Bau und Betrieb eines
Hähnchenmaststalls in Stedum (Gemeinde Hohenhameln, Landkreis Peine)
zurückgewiesen. Damit hat die Behörde eine entsprechende Genehmigung des
Landkreises Peine für rechtmäßig befunden.
Für die Bezirksregierung sind die vorgebrachten Argumente gegen die Anlage mit
39.500 Mastgeflügelplätzen nicht stichhaltig. Wie es in ihrem Bescheid an die
Umweltorganisation heißt, werde weder ein geschütztes Biotop beeinträchtigt noch
würden empfindliche Flora und Fauna in erheblicher Weise durch Ammoniak und
Staubimmissionen belastet. Weiterhin bescheinigte die Aufsichtsbehörde dem
Landkreis Peine, dieser habe in ausreichender Weise dargelegt, dass im Bereich des
Baugrundstückes keine Feldhamster vorkommen.
Dirk Hauburg, Dezernent in der Umweltabteilung bei der Bezirksregierung, äußert
Verständnis für die Bedenken der Umweltschützer: "Ich kann nachvollziehen, dass
die Bevölkerung angesichts des Baus einer solchen Anlage zunächst beunruhigt ist."
Er beruhigt aber: "Wir haben die Genehmigung des Landkreises Peine sorgfältig
geprüft und festgestellt, dass alle bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch
und Umwelt beachtet worden sind."
Dem Widerspruchsführer steht nun der Klageweg offen. Den Baubeginn und die
Aufnahme des Betriebs der Geflügelfarm würde eine Klageerhebung im vorliegenden
Fall allerdings nicht verhindern.

 



 

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