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AHO Aktuell - 21.05.2003

Geflügelpest: Tauben dürfen wieder fliegen


Mainz (aho) - In Nordrhein-Westfalen ist der Ausbruch der Geflügelpest bislang auf
einen einzigen Geflügelhof beschränkt geblieben. Zwei weitere Verdachtsfälle haben
sich bisher nicht bestätigt. Darum sind heute bundesweit Lockerungen des
Flugverbots von Tauben bei Flugveranstaltungen vereinbart worden, teilt das
Ministerium für Umwelt und Forsten von Rheinland-Pfalz mit.

Trainingsflüge und Preisflüge von Tauben ab Freitag, 23. Mai, können von den
Veterinärbehörden wieder genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass der Abflugort
und die Flugroute nicht in den Niederlanden oder Belgien liegen oder über diese
Länder führen. Startpunkt und Flugweg müssen mindestens 40 Kilometer von der
niederländischen Grenze oder von einem der von Geflügelpest betroffenen Gebiete
entfernt liegen.

Die Genehmigung von Flügen, zu denen die Tauben in Kabinenwagen befördert werden,
wird durch die Kreis- oder Stadtverwaltung am Ausgangsort erteilt. Eine
tierärztliche Untersuchung der Tauben vor dem Transport ist nicht erforderlich.
Die verwendeten Fahrzeuge sind unmittelbar vor und nach jeder Fahrt zu reinigen
und zu desinfizieren.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten weist darauf hin, dass für Tauben - wie für
andere Geflügelarten auch - weiterhin die Anzeigepflicht des Bestandes besteht.
Außerdem sind die Geflügelhalter verpflichtet, Aufzeichnungen über Zu- und Abgang
der Tiere zu führen sowie über Besuche betriebsfremder Personen in den
Geflügelhöfen.

 



 

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