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AHO Aktuell - 20.05.2003

Verschärfte Bestimmungen für Geflügel- und Futtertransporte


Mainz (aho) - Aufgrund des Auftretens der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen
wurden die Bestimmungen für Transporte von Geflügel und Futtermitteln bundesweit
verschärft. Bisher musste Geflügel innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport auf
Geflügelpest untersucht und dies vom Tierarzt bescheinigt werden. Neuerdings muss
diese Bescheinigung auch auf dem Geflügel-Transport mitgeführt werden, teilt das
Umweltministerium in Mainz mit.

Die aktuelle Eilverordnung des Bundes sieht außerdem Maßnahmen für Fahrzeuge vor,
die Geflügel oder Geflügel-Futtermittel transportieren: Fahrgestell und Räder sind
vor und nach der Fahrt zu reinigen und zu desinfizieren; für Silofahrzeuge gelten
weitergehende Regelungen.
Um die Übertragung des Virus auszuschließen müssen betriebsfremde Personen beim
Betreten eines Geflügelhofes Auskunft über Kontakte zu anderem Geflügel geben.
Aufgrund des aktuellen Seuchenrisikos soll die Frist zwischen dem Betreten
verschiedener Geflügelhaltungen mindestens drei Tage betragen. Zwischenzeitlich
soll ein vollständiger Kleidungswechsel sowie eine vollständige Körperreinigung
erfolgt sein. Weitere Hygienevorgaben bestehen für Personen, die gewerbsmäßig beim
Transportieren von Geflügel tätig sind.

Das Ministerium für Umwelt und Forsten ruft die Geflügelhalter weiterhin auf, alle
seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen einzuhalten: Geflügel mit Auslauf sollte
weiterhin in den Stallungen gehalten werden. Vor- und Preisflüge mit Tauben werden
nicht genehmigt. Märkte und Ausstellungen mit lebendem Geflügel bleiben verboten.
Vom Geflügelzukauf wird Geflügelzüchtern derzeit abgeraten.

Alle Halter sind verpflichtet, regelmäßige Gesundheitskontrollen in ihrem
Geflügelbestand vorzunehmen. Bei Erkrankungen oder erhöhten Tierverlusten besteht
Anzeigepflicht bei der zuständigen Veterinärbehörde - auch an Wochenenden.


 



 

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