Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 19.05.2003

Verschärfte niedersächsische Geflügelpest-VO tritt Mittwoch in Kraft


Hannover (aho) - Um den Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest auf
höchstmöglichem Niveau zu stabilisieren, hat Niedersachsen die seit dem 10. März
geltende Geflügelpest-VO überarbeitet und weiter verschärft. Das teilt das
Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz.

Ab Mittwoch muss jeder Halter von Hühnern, Perl- und Truthühnern sowie Enten und
Gänsen z. B. sicherstellen, dass keine betriebsfremden Personen die Haltungen
betreten können und dass Schuhreinigungs- und Desinfektionseinrichtungen vorhanden
sind. Wer mehr als 100 Tiere hält, muss zusätzlich optisch das "Unbefugte
Betreten" verbieten, ausreichend Schutzkleidung/Einwegkleidung für Befugte
vorhalten und eine besondere Bestandsdokumentation führen, z. B. über Verluste,
getrennt nach Tierarten. Außerdem eine lückenlose "Besucherliste" anlegen, die z.
B. die mit der Ein- oder Ausstallung oder Futtermittellieferung beschäftigten
Personen/Betriebe/Händler chronologisch dokumentiert.
Gerätschaften, Fahrzeuge, der Verladeplatz sowie frei gewordene Ställe müssen
gereinigt und desinfiziert werden, Futtermittel und Einstreu "wildvogelsicher"
gelagert werden. Außerdem ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung
durchzuführen und zu dokumentieren. Futtermittelherstellungsbetriebe müssen bei
Produktion, Lagerung und Transport sicherstellen, dass kein Kontakt mit
geflügelpestübertragenden Tieren möglich ist. Fahrer müssen Buch über Transporte,
Ort und Tag der Fahrzeugdesinfektion und weitere Fakten führen.

 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de