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AHO Aktuell - 16.05.2003

Geflügelpest: Endgültige Ergebnisse erst nächste Woche


Wesel (aho) - Das endgültige Ergebnis der Untersuchungen auf Geflügelpest, die vom
Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld durchgeführt werden, liegt dem Kreis
Wesel nach Mitteilung der Bezirksregierung erst im Laufe der nächsten Woche vor.
Klinisch hatten die Kreisveterinäre bekanntlich keine Auffälligkeiten feststellen
können.

Der Kreis Wesel weist noch einmal darauf hin, dass jegliche Freilandhaltung von
Geflügel, egal ob Zucht, Hobbyhaltung, ob ein oder tausend Tiere, im Kreis Wesel
verboten ist. Bei Zuwiderhandlung haben die Betroffenen mit Bußgeldern zu rechnen,
die bis zu maximal 25.000 Euro betragen können.

Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen hat jetzt die Ordnungsämter der
Kommunen gebeten, dies im Wege der Amtshilfe durch ihre Außendienste gezielt zu
kontrollieren. Weiterhin gilt auch die Aufforderung an alle Bürgerinnen und
Bürger, dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen des Kreises entsprechende
Beobachtungen sofort mitzuteilen (Tel. 0281 / 207 2460 bzw. per Fax 0281 / 207
4905). Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr beim Geflügel sind diese Maßnahmen
erforderlich.

Der Kreis weist allerdings auch darauf hin, dass Eier- und Geflügelprodukte
weiterhin bedenkenlos verzehrt werden können, da hiervon keine Gefahr ausgeht.

Für alle Geflügelhalter besteht eine Meldepflicht (über Art und Anzahl) beim
Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen des Kreises (Fax: 0281 / 207 4905)

Allen Geflügelhaltern wird dringend empfohlen, ihren Bestand daneben auch bei der
Tierseuchenkasse Münster, Nevinghoff 6, 48147 Münster, Fax: 0251 / 289 8230,
anzumelden, damit sie im Ernstfall Entschädigungen aus der Tierseuchenkasse
geltend machen können.

 



 

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