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AHO Aktuell - 16.05.2003

Geflügeltransporte ab 17.05.2003, 00.00 Uhr


Düsseldorf (aho) - Wie das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium
mitteilt, können vom 17. Mai 2003, 00.00 Uhr an, Transporte von Schlachtgeflügel
zur unmittelbaren Schlachtung und von Eintagsküken in Betriebe, in denen kein
anderes Geflügel steht, von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Grundlage
hierfür ist die Entscheidung der EU-Kommission und eine soeben beendete
Bund-Länder-Beratung.

Folgende Voraussetzungen müssen zur Durchführung der Schlachtgeflügeltransporte
erfüllt sein:

- Festlegung einer definierten Wegstrecke (Korridor)
- Rein-Raus-System

Zudem müssen bei diesen Transporten von Schlachtgeflügel wie auch bei den
Transporten der Eintagsküken Genehmigungen seitens der zuständigen Behörden des
Versand- und Empfangsbetriebes vorliegen.

Die Veterinärbehörden in NRW sollen bereits telefonisch über diesen Sachverhalt
informiert worden sein. Ein entsprechender Erlass soll in Kürze folgen.

 



 

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