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AHO Aktuell - 16.05.2003

Geflügeltransporte unter Auflagen wieder möglich


Soest (aho) - Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes des Kreises Soest,
weist darauf hin, dass mit einer Entscheidung der EU-Kommission zur Geflügelpest
und der entsprechenden Bundesverordnung das Sperrgebiet nicht mehr auf ganz
Nordrhein-Westfalen ausgeweitet ist. Für die Geflügelhalter im rechtsrheinischen
Gebiet und damit auch für den Kreis Soest seien Ausnahmen von den Restriktionen
möglich.

So könne der Veterinärdienst genehmigen, Schlachtgeflügel aus dem Kreis Soest in
Schlachthöfe anderer Bundesländer zu verbringen. Allerdings müssten die jeweils
zuständigen Behörden zustimmen. Lebende Tiere, wie zum Beispiel Eintagsküken,
könnten ebenfalls in andere Betriebe transportiert werden, wenn die dortigen
Ställe von Geflügel geräumt und desinfiziert worden seien. Junghennen dürften
unter den gleichen Voraussetzungen transportiert werden, aber nur innerhalb
Nordrhein-Westfalens.

 



 

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