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AHO Aktuell - 16.05.2003

Geflügelpest: Hygieneregeln dringend beachten


Bonn (aho) – Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. mahnt alle
Geflügelhalter zur Einhalten der bekannten Hygieneregeln, um eine Einschleppung
der klassischen Geflügelpest zu vermeiden:

• Absperrung des Betriebes, Verbotsschilder für das Betreten des Betriebes
• Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf das unbedingt Notwendige
• An den Eingängen zum Stall Desinfektionsmatten/-wannen
• Betreten der Stallungen/Betriebsräume nur mit betriebseigener
Schutzkleidung/Einmalkleidung
• Beschränkung der Personen, die Zutritt zum Stall haben
• Keine Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt auf das Betriebsgelände,
Kadavercontainer
möglichst weit von Stallungen aufstellen
• Konsequente Schadnagerbekämpfung
• Konsequente Reinigung und Desinfektion der Ställe und der Stalleinrichtungen
• Gebrauchtes Verpackungsmaterial, gebrauchte Eierhöcker usw. nicht verwenden
• Konsequente Futterhygiene zur Vermeidung des Anlockens von Wildvögeln
• Futterreste um Futtersilos entfernen
• Füttern in den Ausläufen unterlassen

 



 

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