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AHO Aktuell - 15.05.2003

Geflügelpest in den Niederlanden, Belgien und Deutschland


Brüssel (aho) - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit kam heute zusammen, um erneut über die Geflügelpest-Situation in
den Niederlanden, Belgien und Deutschland zu beraten. Es wurde beschlossen, die
bereits verhängten Beschränkungen zur Eindämmung und Tilgung der Seuche in den
Niederlanden bis zum 30. Mai zu verlängern. In Belgien gelten die Beschränkungen
ab dem 27. Mai nur für die Provinzen Antwerpen und Limburg. Für Deutschland wurden
die von der Europäischen Kommission getroffenen Maßnahmen bestätigt und bis zum
30. Mai verlängert. Es gelten einige neue Ausnahmeregelungen für Transporte
innerhalb Deutschlands.

Niederlande

Bis heute wurden in den Niederlanden 252 Ausbrüche der Geflügelpest nachgewiesen,
und bei weiteren 6 Betrieben besteht der Verdacht auf Kontamination. Insgesamt
wurden etwa 28 Mio. Tiere getötet. Der letzte Ausbruch in
Geflügelhaltungsbetrieben wurde am 29. April 2003 gemeldet.
Der Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit stimmte heute einem
Vorschlag der Europäischen Kommission zu, wonach die zur Eindämmung und Tilgung
der Seuche verhängten Beschränkungen bis zum 30. Mai verlängert werden. Lebendes
Geflügel, Bruteier sowie frische, unverarbeitete Gülle und Einstreu aus der
Geflügelhaltung dürfen nicht in andere Mitgliedstaaten oder Drittländer ausgeführt
werden. Außerdem gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein Transportverbot für
lebendes Geflügel und Bruteier innerhalb der Niederlande. Die Ausnahmen betreffen
Bruteier, Eintagsküken, Junglegehennen und Geflügel, das zur unverzüglichen
Schlachtung bestimmt ist.

Belgien

Seit dem 16. April wurde die Geflügelpest in acht Fällen in Belgien nachgewiesen.
Allerdings wurde der letzte Ausbruch am 28. April gemeldet; seither gibt es keine
neuen Verdachtsfälle. Die Geflügelhaltungsbetriebe in den Pufferzonen sind geräumt
worden, und die Bestände werden erst nach Ablauf einer Wartezeit wieder aufgebaut.
Insgesamt sind etwa 3 Mio. Tiere getötet worden. Daraus kann geschlossen werden,
dass die Seuche erfolgreich getilgt worden ist.
Daher hat der Ausschuss beschlossen, die bestehenden Beschränkungen ab dem 27. Mai
auf die Provinzen Antwerpen und Limburg einzugrenzen, sofern bis dahin keine
weiteren Ausbrüche gemeldet werden. Somit kann die Ausfuhr lebender Tiere und
Bruteier aus dem übrigen Teil Belgiens zu diesem Zeitpunkt wieder aufgenommen
werden. Die Beschränkungen in den beiden Provinzen gelten bis zum 30. Mai.

Deutschland

Ein einziger Ausbruch der Geflügelpest wurde am 9. Mai in Nordrhein-Westfalen
gemeldet. Der Ausschuss hat heute die von der Kommission am 12. Mai angenommenen
Maßnahmen gebilligt und bis zum 30. Mai verlängert. Allerdings kann die
Verbringung von zur unverzüglichen Schlachtung bestimmtem Geflügel und zur Zucht
bestimmten Eintagsküken aus einem Betrieb östlich des Rheins in
Nordrhein-Westfalen unter strengen Auflagen genehmigt werden.
Deutschland kann auch beschließen, ansteckungsgefährdete Zootiere und Tiere in
anerkannten Zentren für vom Aussterben bedrohte Arten im Gebiet westlich des
Rheins in Nordrhein-Westfalen gegen die Geflügelpest zu impfen.
Die Sachlage und die Maßnahmen gegen die Geflügelpest in den Niederlanden, Belgien
und Deutschland werden auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit, die für den 28. Mai anberaumt ist,
überprüft.



 



 

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