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AHO Aktuell - 15.05.2003

Kreis Wesel: Freilandhaltung von Geflügel verboten


Wesel (aho) - Der Landkreis Wesel weist noch einmal darauf hin, dass jegliche
Freilandhaltung von Geflügel im Kreis Wesel verboten ist. Dies gilt nicht nur für
Geflügelzüchter, sondern auch für Hobbyhalter von einem oder wenigen Exemplaren.
Jeder, der irgendwo im Kreis noch eine solche Freilandhaltung feststellt, sollte
dies umgehend dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen unter Tel. 0281 /
207 2460 mitteilen.

Kreisweit gibt es aktuell – nach Auskunft der Tierseuchenkasse – 563.000 Exemplare
von Geflügel. 171 Hobbyhalter haben in den vergangenen Tagen weitere 3.800 Stück
privat gehaltenes Geflügel beim Kreis angemeldet. Bekanntlich ist jeder
verpflichtet, diese Meldung vorzunehmen, damit der Kreis im Ernstfall alle
notwendigen Daten zur Verfügung hat. Diese Meldungen gehen zur Zeit beinahe
stündlich beim Kreis ein. Anmeldungen sind ebenfalls bei Fachbereich Veterinär-
und Lebensmittelwesen des Kreises vorzunehmen.

Die EU hat neue Regelungen zum Transport von Geflügel erlassen. Danach sind
Transporte von Geflügel und Bruteiern nur noch in Ausnahmefällen innerhalb von
Nordrhein-Westfalen möglich und müssen von den Veterinärämtern sowohl des
Herkunftsbetriebes wie auch des Bestimmungsbetriebes genehmigt werden. Ein
Transport in andere Bundesländer oder gar in Mitgliedsstaaten ist ausgeschlossen.

Anträge und Transportbedingungen können beim Kreis nachgefragt werden


 



 

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