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AHO Aktuell - 15.05.2003

Veterinäramt Mönchengladbach untersucht Geflügelbestände


Mönchengladbach (aho) - Das städtische Veterinäramt wird in der nächsten Woche
rund 25 Geflügelbestände im gesamten Stadtgebiet auf Krankheitserreger
untersuchen, um festzustellen, ob Anzeichen von Geflügelpest vorliegen. Darüber
hinaus unternimmt das Veterinäramt stichprobenartige Untersuchungen von kleineren
Beständen. Mit dieser flächendeckenden Rasteruntersuchung erhofft sich das
veterinäramt eine hohe Aussagefähigkeit über die Situation in Mönchengladbach. Dr.
Ferdinand Schmitz, stellvertretender Leiter des Veterinäramtes, nahm heute
Nachmittag an einem Informationsgespräch aller Veterinäramtesexperten im Umland im
Düsseldorfer Umweltministerium zur Lage in Nordrhein-Westfalen teil. Demnach hat
Umweltministerin Bärbel Höhn heute eine Änderung der Geflügelpestverordnung für
NRW unterschrieben, die voraussichtlich Samstag oder Sonntag in Kraft treten wird.

Diese gibt vor, dass im Schutzgebiet
- Geflügel und Bruteier nicht mehr aus den Beständen transportiert werden dürfen
und dass
- die Geflügelbestände über 100 Tiere innerhalb von sieben Tagen nach
Inkrafttreten dieser Verodnung tierärztlich untersucht werden müssen.

Nicht untersucht werden Taubenbestände und Bestände mit Wassergeflügel wie Enten,
da diese Tiere, so das Veterinäramt, bislang keine Krankheitsanzeichen erkennen
lassen und weniger anfällig sind.

Sollte es bei dem einen Fall an Geflügelpest in Viersen bleiben, wird die
Schutzzone unverändert am 29. Mai wieder aufgehoben. Neu ist dagegen die
Verlängerung der Einsperrpflicht für Geflügel über den 29. Mai hinaus bis zum 9.
Juni. "Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet", so Dr. Ferdinand Becker. Bis zum
29. Mai ebenso eingehalten werden müssen die in der Verordnung vorgegebenen
Maßnahmen, die unter anderem gründliche Desinfektionsmaßnahmen der Bestände im
Sperrbezirk vorgeben.




 



 

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