Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 13.05.2003

Mangelnde Konsequenz bei der Bekämpfung der Geflügelpest


Berlin (aho) - Angesichts der Bestätigung des Ausbruchs der Geflügelpest in
Deutschland durch die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages, Peter Harry
Carstensen MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:

Seit den Untersuchungen am 8. Mai auf einem Betrieb bei Viersen bestand der
dringende Verdacht, dass die Geflügelpest von den Niederlanden auf Deutschland
übergesprungen ist. Bis heute mussten in den Niederlanden 30 Mio. Tiere getötet
werden. Aufgrund der enormen Gefahr für die deutschen Geflügelhalter hatte der
Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft am 28. April in
der Sitzung des nationalen Krisenrates in Bonn der Bundesregierung das Angebot
unterbreitet, dass die deutsche Geflügelwirtschaft bereit sei, die
Präventiv-Tötung
des Geflügels in einem Randstreifen entlang der niederländischen Grenze in einer
Breite von zehn Kilometer zu finanzieren. Den Vertretern der Geflügelwirtschaft
war nämlich klar, dass der von Frau Landesministerin Höhn eingerichtete Streifen
von einem Kilometer Breite zu wenig ist. Dies hat sich nun leider bestätigt.

Die Geflügelwirtschaft hat ihr Angebot am 2. Mai gegenüber der
nordrhein-westfälischen Landesregierung wiederholt. Das Angebot wurde auf
Bundes- und Landesebene mit dem Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage
abgelehnt. Es ist ein unmögliches Verhalten der Bundesregierung, dass sie
diesen Vorgang gegenüber dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages verschwiegen hat. Hätte man
den Vorschlag des zehn Kilometer-Streifens der Geflügelwirtschaft
aufgegriffen, hätte der Seuchenfall auf dem Betrieb bei Viersen nicht
auftreten können, da er in diesem Streifen gelegen hätte. Das freiwillige
Angebot der Geflügelwirtschaft mit dem Hinweis auf fehlende Rechtsgrundlagen
abzulehnen, ist ein weiteres Armutszeugnis in Sachen Seuchenbekämpfung dieser
Bundesregierung, denn seit drei Jahren mahnt die Agrarministerkonferenz
Verbesserungen beim Bundesseuchengesetz an.

Die Fehler beim Bund setzen sich im Land Nordrhein-Westfalen fort.
Landesministerin Höhn hat dilettantisch gehandelt: Einrichtungen des nur
ein Kilometer breiten Sicherheitsstreifens, kein konsequentes Einstallungsgebot
für Geflügel, so wie es Niedersachsen getan hat, keine Vorsorge zur
Präventiv-Tötung. Obwohl sie mehr als acht Wochen Zeit gehabt
hatte, sich auf den Seuchenausbruch vorzubereiten, hat im entscheidenden
Augenblick nicht genügend CO2 zur Tötung bereit gestanden.

Dies alles zeigt das Versagen von Rot-Grün bei der Bekämpfung der Geflügelpest.
Leider spielt hier auch Ideologie mit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragt
deshalb eine Sondersitzung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft des Deutschen Bundestags.


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de