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AHO Aktuell - 13.05.2003

Geflügelpest: Einfuhrverbote nach Polen, Israel und Japan


Bonn (aho) - Nach Informationen des Zentralverbandes der Deutschen
Geflügelwirtschaft .V. (ZDG) haben verschiedene Länder wegen der in Deutschland
aufgetretenen Geflügelpest Einfuhrverbote ausgesprochen:

Polen

Die Deutsche Botschaft Warschau hat mitgeteilt, dass der polnische Veterinärdienst
ab 09.05.2003 bis auf weiteres die Einfuhr und den Transit für folgende Produkte
aus Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten hat:

• Lebendes Geflügel, Straußen, sowie andere Arten Haus- und Wildgeflügel,
• Eier von Geflügel, Straußen, sowie anderen Arten Haus- und Wildgeflügel,
• Fleisch und Innereien von Geflügel und Straußen,
• Verarbeitungsprodukten aus Fleisch von Geflügel und Straußen, soweit diese nicht
auf mind. 72 °C erhitzt wurden,
• Sämtliche nicht zur Ernährung bestimmten Rohstoffe, die aus Geflügel, Straußen,
sowie anderen Arten Haus- und Wildgeflügel hergestellt wurden, soweit diese nicht
bei einem Druck von 3 bar für mind. 20 Min. auf 133 °C erhitzt wurden.


Einfuhrverbot nach Israel

Der israelische Veterinärdienst hat mitgeteilt, dass die Einfuhr von
Lebendgeflügel, Lebendwildgeflügel, Papageien und Sittichen (petbirds), Bruteiern
und Konsumeiern aus Deutschland bis zur endgültigen Klärung des Verdachtsfalles
verboten ist.


Einfuhrverbot nach Japan

Die Deutsche Botschaft Tokio hat am 13.05.2003 mitgeteilt, dass das japanische
Agrarministerium mit einer Pressemitteilung vom 12.05.2003 die Einfuhrbegrenzung
für Geflügel und Geflügelprodukten aus Deutschland bekanntgegeben hat. Die
Einfuhrbegrenzung gilt ab 10.05.2003 bis auf Weiteres und zwar bis zum Nachweis,
dass Deutschland frei ist von Geflügelpest (Avian Influenza).

 



 

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