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AHO Aktuell - 13.05.2003

Vorsorgemaßnahmen gegen Geflügelpest beachten


Schwerin (aho) - "Die seuchenhygienischen Vorschriften müssen von den
Geflügelhaltern unbedingt eingehalten werden Es ist dringend darauf zu achten,
dass so wenig Personen wie möglich mit den Tieren in Kontakt kommen", fordert
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Auch Kontakte zwischen Tieren
unterschiedlicher Herkünfte müssen weitestgehend vermieden werden. Wer Umgang mit
Geflügel hat, solle zu seinem eigenen und dem Schutz der anderen Menschen und
Tiere besondere hygienische Sorgfalt walten lassen, mahnt der Minister.
Nachdem am Dienstag der erste Fall von Geflügelpest in Deutschland bestätigt
wurde, sind auch in Mecklenburg-Vorpommern die zuständigen Behörden in
Alarmbereitschaft gesetzt. Mecklenburg-Vorpommern profitiere von der örtlichen
Nähe zum nationalen Referenzlabor auf der Insel Riems. "Für den Ernstfall sind wir
vorbereitet", sagt Minister Backhaus. In Mecklenburg-Vorpommern werden in 1232
Betrieben rund 7,4 Mio. Geflügel gehalten.
Nach den geltenden Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest sind u.a.
Geflügelmärkte, -ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
Geflügel aus einem Bestand darf nur an einen anderen Ort gebracht werden, wenn der
Bestand innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport tierärztlich untersucht worden
ist. Der ambulante Tierhandel ist verboten. Tierverluste von mehr als zwei Prozent
innerhalb von 24 Stunden sowie ein erheblicher Leistungsabfall müssen unverzüglich
beim zuständigen Landkreis angezeigt werden.
Minister Backhaus ruft dringend dazu auf, alle Auffälligkeiten in einem Bestand
umgehend an die zuständigen Behörden zu melden. Zu den Symptomen gehören bei den
Hühnern und Puten u.a. struppiges Gefieder, Teilnahmslosigkeit, hohes Fieber,
Durchfall, Ödeme an Kopf, Hals und Beinen sowie der Rückgang der Legeleistung. Bei
Gänsen und Enten sind diese Kennzeichen oft weniger ausgeprägt. Zu den
auffallenden Symptomen gehören typische Atemgeräusche wie Niesen und Schnorcheln.



 



 

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