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AHO Aktuell - 13.05.2003

Kreis-Veterinäre warnen: >>Höchste Vorsicht geboten<<


Soest (aho) - "Alle Halter sind jetzt aufgerufen, noch konsequenter als bisher die
Vorsichts- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Im Kreis Soest werden 615.000 Hühner
und Puten sowie anderes Geflügel gehalten. Eine Einschleppung der Seuche wäre eine
Katastrophe." So reagiert Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes des
Kreises Soest, auf den Ausbruch der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen. Die
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere auf der Insel Riems hat am
Mittwoch, 13. Mai, den ersten Fall von Geflügelpest in Schwalmtal (Kreis Viersen)
bestätigt.

Nach weiteren Untersuchungen wurde eindeutig der Influenzavirus vom Subtyp H7 in
den Proben festgestellt. Dieser Virus ist identisch mit den in den Niederlanden
und Belgien nachgewiesenen Erregern. Damit hat sich der deutliche Verdacht
bestätigt. Das Landwirtschaftsministerium NRW hatte bereits am Dienstag
beschlossen, um den Hof, in dem nun die Geflügelpest festgestellt wurde, eine von
10 auf 20 Kilometer erweiterte Pufferzone einzurichten, in der in den nächsten 21
Tagen ein generelles "Stand Still" für Transporte von sämtlichem lebendem Geflügel
gilt. Weiterhin hatte das Landwirtschaftsministerium zwei Anträge zur vorbeugenden
Impfung von Zootieren und von vom Aussterben bedrohten Tierarten an die
Europäische Kommission gestellt.

Dr. Hopp weist außerdem auf die weiteren Maßnahmen hin. Die EU hatte am Dienstag
ein Exportverbot für Lebendgeflügel und Bruteier, frische nicht verarbeitete und
nicht Hitze-behandelte Gülle und Einstreu aus NRW in andere Teile Deutschlands
sowie in andere EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten vorgegeben. Konsumeier und
Geflügelfleisch dürfen jedoch weiterhin gehandelt werden, es sei denn, sie stammen
aus dem direkten Radius von zehn Kilometern um den Betrieb, in dem die
Geflügelpest nachgewiesen wurde. Außerdem gilt in Nordrhein-Westfalen ein
Transportverbot von lebendem Geflügel und Bruteiern, das jedoch Ausnahmen, wie
genehmigte Transporte direkt zum Schlachthof, beinhaltet. Die EU-Vorgaben gelten
bis Freitag, 16. Mai 2003, 24 Uhr.

Nach Angaben des NRW-Landwirtschaftsministerium gibt es bisher keine Hinweise auf
neue Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen.

 



 

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