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AHO Aktuell - 13.05.2003

NRW: >>Stand still<< in Pufferzone für 21 Tage


Düsseldorf (aho) - Das Landwirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen hatte
bereits gestern beschlossen, um den Hof, in dem nun die Geflügelpest festgestellt
wurde, eine von 10 auf 20 Kilometer erweiterte Pufferzone einzurichten, in der in
den nächsten 21 Tagen ein generelles Stand Still für Transporte von sämtlichem
lebendem Geflügel gilt. Weiterhin hatte das Landwirtschaftsministerium nach
eigenen Angaben zwei Anträge zur vorbeugenden Impfung von Zootieren und von vom
Aussterben bedrohten Tierarten an die Europäische Kommission gestellt.

Die EU hatte gestern ausserdem ein Exportverbot für Lebendgeflügel und Bruteier,
frische nicht verarbeitete und nicht Hitze-behandelte Gülle und Einstreu aus NRW
in andere Teile Deutschlands sowie in andere EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten
vorgegeben. Konsumeier und Geflügelfleisch dürfen jedoch weiterhin gehandelt
werden, es sei denn, sie stammen aus dem direkten Radius von 10 Kilometern um den
Betrieb, in dem die Geflügelpest nachgewiesen wurde. Ausserdem gilt in
Nordrhein-Westfalen ein Transportverbot von lebendem Geflügel und Bruteiern, dass
jedoch Ausnahmen, wie genehmigte Transporte direkt zum Schlachthof, beinhaltet.
Die EU-Vorgaben gelten bis Freitag, 16. Mai 2003, 24.00 Uhr.


 



 

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