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AHO Aktuell - 13.05.2003

BSE-Fall im Schweizer Kanton Zürich


Bern (aho) – Bei einer wegen Krankheit geschlachteten Kuh aus dem Bezirk Affoltern
im Schweizer kanton Zürich wurde BSE festgestellt. Das Tier wurde am 18.5.1998
geboren. Seit 1990 ist in der Schweiz der Einsatz von Fleisch- und
Fleischknochenmehl bei der Rinderfütterung verboten, da angenommen wird, daß der
BSE-Erreger (Prionen) über Tiermehl übertragen wird. Im Mai 1996 wurde diese
Vorschrift verschärft: BSE-Risiko-Organe wie Gehirn, Rückenmark oder Augen von
Kühen dürfen nicht mehr zu Futtermehl verarbeitet werden, sondern müssen verbrannt
werden. Seit Anfang 2001 gilt ein vollständiges Tiermehl-Verfütterungsverbot.


 



 

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